Gesetz
zur Einführung eines Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Vom 29. April 2003
Der Sächsische Landtag hat am 20. März 2003 das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Sächsisches Ausführungsgesetz
zum Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
(SächsAGGSiG))
Artikel 2
In-Kraft-Treten und Außer-Kraft-Treten
(1) Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.
(2) Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz (Delegationsverordnung) vom 14. Januar 1992 (SächsGVBl. S. 23) tritt am Tage nach der Verkündung dieses Gesetzes außer Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 29. April 2003
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt
Die Staatsministerin für Soziales
Christine Weber