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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 10.04.2002 bis 22.05.2004

Sächsisches Beamtengesetz

Vollzitat: Sächsisches Beamtengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 370; 2000 S. 7), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 874) geändert worden ist

Abschnitt 1
Pflichten

Abschnitt 2
Rechte

Abschnitt 3
Verfahren bei Beschwerden und Klagen aus dem Beamtenverhältnis

Abschnitt 4
Beteiligung der Gewerkschaften, Berufsverbände und kommunalen Landesverbände

Abschnitt 1
Beamte auf Zeit

Abschnitt 2
Beamte mit Teilzeitbeschäftigung und mit Urlaub von längerer Dauer

Abschnitt 3
Polizeibeamte

Abschnitt 4
Andere Beamtengruppen