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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher

Vollzitat: Förderrichtlinie Erneuerbare Energien und Speicher vom 22. Juni 2023 (SächsABl. S. 811), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 315)

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Die nachstehenden Erläuterungen zur AGVO beziehen sich auf die Fassung unter Beachtung der am 9. März 2023 von der EU-Kommission gebilligten Änderungen (C(2023) 1712 final). Die Änderungen treten jedoch erst am Tag nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt in Kraft, die derzeit noch aussteht. Eine Inanspruchnahme der AGVO-Vorschriften für die FRL EEuS/2023 kommt daher erst nach der Veröffentlichung in Betracht.

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Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2023 Nr. 27, S. 811
Fsn-Nr.: 555-V23.1

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 22. Juni 2023