Sechste Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
zur Änderung der VwV Elektronische Verfahrensakte
Vom 16. Mai 2023
I.
Ziffer I der VwV Elektronische Verfahrensakte vom 22. März 2022 (SächsJMBl. S. 23), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 23. März 2023 (SächsJMBl. S. 79) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In den Nummern 12 bis 14 werden jeweils die Wörter „alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 19. Januar 2022,“ durch folgende Buchstaben a und b ersetzt:
- „a)
- alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 19. Januar 2022,
- b)
- alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 28. Juni 2023,“
- 2.
- In Nummer 15 werden die Wörter „alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 19. Januar 2022,“ durch folgende Buchstaben a und b ersetzt:
- „a)
- alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 19. Januar 2022,
- b)
- alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH sowie in Landwirtschaftssachen ab dem 28. Juni 2023,“
- 3.
- In Nummer 25 werden die Wörter „alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 11. Mai 2022,“ durch folgende Buchstaben a und b ersetzt:
- „a)
- alle Verfahren der Referate in allgemeinen streitigen Zivilsachen und Mietsachen ab dem 11. Mai 2022,
- b)
- alle Verfahren in Familiensachen unter den Registerzeichen F und FH ab dem 28. Juni 2023,“
- 4.
- In Nummer 40 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
- 5.
- Folgende Nummer 41 wird angefügt:
- „41
- Sozialgericht Leipzig
- alle Verfahren ab dem 12. Juni 2023.“
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 12. Juni 2023 in Kraft.
Dresden, den 16. Mai 2023
Die Staatsministerin der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
Katja Meier