Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zu Regelungen im Zusammenhang mit der Umstellung auf elektronische Aktenführung
(VwV Elektronische Verfahrensakte – VwVEAkte)
Vom 19. Dezember 2025
I.
Weiterführung von in Papierform angelegten Akten in Papier
- 1.
- Bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden Akten, die in Papierform angelegt wurden, vorbehaltlich der Regelungen in den Ziffern II bis IV in Papierform weitergeführt.
- 2.
- Bei den Verwaltungsbehörden, soweit sie Aufgaben im Bußgeldverfahren wahrnehmen, werden Akten, die in Papierform angelegt wurden, in Papierform weitergeführt.
- 3.
- Die Nummern 1 und 2 gelten entsprechend, wenn elektronisch geführte Akten zu einer in Papierform geführten führenden Akte verbunden werden.
II.
Bestimmung der Verfahren mit hybrider Aktenführung
In den folgenden Verfahren werden in Papierform angelegte Akten elektronisch weitergeführt:
- 1.
- am sächsischen Landessozialgericht alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 5. Dezember 2021 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 2.
- am Sozialgericht Dresden alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 5. Dezember 2021 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 3.
- am Sozialgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 11. Juni 2023 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 4.
- am Sozialgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 1. Oktober 2025, die bis zum 27. März 2022 anhängig geworden und am 1. Oktober 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 5.
- am Amtsgericht Dresden alle Verfahren
- a)
- ab dem 1. Mai 2025 unter dem Registerzeichen XVll, die seit dem 1. Januar 2020 anhängig geworden und am 1. Mai 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- c)
- ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
- 6.
- am Landgericht Dresden alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 7.
- am Landgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 8.
- am Landgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 9.
- am Landgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 4. Juni 2025 unter den Registerzeichen O und OH, die am 4. Juni 2025 noch nicht weggelegt gewesen sind,
- 10.
- am Amtsgericht Pirna alle Verfahren
- a)
- ab dem 11. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 11. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 11. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 11.
- am Amtsgericht Zwickau alle Verfahren
- a)
- ab dem 18. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 12.
- am Amtsgericht Auerbach alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 13.
- am Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 14.
- am Amtsgericht Plauen alle Verfahren ab dem 18. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 18. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 15.
- am Amtsgericht Chemnitz alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
- 16.
- am Amtsgericht Aue-Bad Schlema alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 17.
- am Amtsgericht Freiberg alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 18.
- am Amtsgericht Marienberg alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 19.
- am Amtsgericht Döbeln alle Verfahren
- a)
- ab dem 25. Juni 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 25. Juni 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 25. Juni 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 20.
- am Amtsgericht Görlitz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 21.
- am Amtsgericht Bautzen alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 22.
- am Amtsgericht Hoyerswerda alle Verfahren
- a)
- ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 23.
- am Amtsgericht Kamenz alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 24.
- am Amtsgericht Weißwasser alle Verfahren ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 25.
- am Amtsgericht Zittau alle Verfahren
- a)
- ab dem 2. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 2. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 2. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 26.
- am Amtsgericht Leipzig alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- c)
- ab dem 1. Januar 2026 unter den Registerzeichen HRA, HRB, GnR, GsR, PR und VR sowie alle Neuanmeldungen zu einem öffentlichen Register mit den Registerzeichen AR, die am 1. Januar 2026 noch nicht erledigt sind,
- 27.
- am Amtsgericht Borna alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 28.
- am Amtsgericht Eilenburg alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C, H, F und FH, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind oder ab diesem Zeitpunkt unter dem Registerzeichen F den Verfahrensstatus „laufend“ erhalten,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2023 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 29.
- am Amtsgericht Grimma alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 30.
- am Amtsgericht Torgau alle Verfahren
- a)
- ab dem 9. Juli 2025 unter den Registerzeichen C und H, die am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- b)
- ab dem 9. Juli 2025 unter dem Registerzeichen XVII, die seit dem 1. Januar 2024 anhängig geworden und am 9. Juli 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 31.
- am Verwaltungsgericht Chemnitz alle Verfahren ab dem 1. September 2025, die am 1. September 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 32.
- am Verwaltungsgericht Leipzig alle Verfahren ab dem 29. September 2025, die am 29. September 2025 noch nicht erledigt gewesen sind,
- 33.
- am Verwaltungsgericht Dresden alle Verfahren ab dem 3. November 2025, die am 3. November 2025 noch nicht erledigt gewesen sind.
III.
Hybride Aktenführung bei Abgaben und Verweisungen
Durch Abgabe oder Verweisung von anderen Gerichten oder Spruchkörpern eingegangene in Papierform geführte Akten werden elektronisch weitergeführt.
IV.
Besondere örtliche Regelungen
- 1.
- Die Leitungen der jeweils aktenführenden Staatsanwaltschaften oder Gerichte oder eine von diesen bestimmte Stelle können im Einzelfall oder für bestimmte allgemein umschriebene Verfahren anordnen, dass eine in Papierform geführte oder elektronisch weitergeführte Akte vollständig elektronisch geführt wird. Der Übergang in die vollständige elektronische Form ist unter Benennung der Anordnung aktenkundig zu machen. Die Digitalisierung der Akte erfolgt durch die jeweils aktenführende Staatsanwaltschaft oder das jeweils aktenführende Gericht.
- 2.
- Die Leitung des jeweils aktenführenden Gerichts oder eine von dieser bestimmte Stelle kann im Einzelfall anordnen, dass eine in Papierform geführte Akte elektronisch weitergeführt wird. Der Beginn der Weiterführung der Akten in elektronischer Form und die Gründe sind aktenkundig zu machen.
V.
Besonderheiten in Straf- und Bußgeldverfahren
In Straf- und Bußgeldverfahren finden die Ziffern II, III und IV Nummer 2 keine Anwendung.
VI.
Arbeitsgerichtliches Mahnverfahren
Das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren wird in Papierform geführt.
VII.
Außerkrafttreten
Die VwV Elektronische Verfahrensakte vom 22. März 2022 (SächsJMBl. S. 23), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 18. November 2025 (SächsJMBl. S. 243) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 275), und die VwV Hybridaktenführung vom 11. April 2025 (SächsJMBl. S. 21), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. August 2025 (SächsJMBl. S. 66) geändert worden ist, treten am 1. Januar 2026 außer Kraft.
VIII.
Inkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Dresden, den 19. Dezember 2025
Die Staatsministerin der Justiz
Prof. Constanze Geiert
