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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Abkommen

Vollzitat: Bekanntmachung der Sächsischen Staatskanzlei über das Inkrafttreten von Abkommen vom 2. Juni 2014 (SächsGVBl. S. 312)

Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen

Vom 2. Juni 2014

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:

Das Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik und zur Durchführung der Marktüberwachung der nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 harmonisierten Bauprodukte sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (SächsGVBl. S. 262) ist gemäß seiner Nummer 2 am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.

Dresden, den 2. Juni 2014

Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2014 Nr. 7, S. 312
    Fsn-Nr.: 421

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Juni 2014