Bekanntmachung
der Sächsischen Staatskanzlei
über das Inkrafttreten von Abkommen

Vom 2. Juni 2014

Die Sächsische Staatskanzlei gibt das Inkrafttreten des folgenden Abkommens bekannt:

Das Abkommen zur zweiten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik und zur Durchführung der Marktüberwachung der nach der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 harmonisierten Bauprodukte sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (SächsGVBl. S. 262) ist gemäß seiner Nummer 2 am 1. Juni 2014 in Kraft getreten.

Dresden, den 2. Juni 2014

Sächsische Staatskanzlei
Geisler
Referatsleiter

Änderungsvorschriften