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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Änderung des Landesprogrammes zum Schutz der Rinderbestände vor BHV1-Infektionen und zur Bekämpfung in BHV1-infizierten Rinderbeständen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie und der Sächsischen Tierseuchenkasse zur Änderung des Landesprogrammes zum Schutz der Rinderbestände vor BHV1-Infektionen und zur Bekämpfung in BHV1-infizierten Rinderbeständen vom 24. Juni 1999 (SächsABl. S. 663)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
und der Sächsischen Tierseuchenkasse
zur Änderung des Landesprogrammes zum Schutz der Rinderbestände vor BHV1-Infektionen und zur Bekämpfung in BHV1-infizierten Rinderbeständen

Vom 24. Juni 1999

1.
Das Landesprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie und der Sächsischen Tierseuchenkasse zum Schutz der Rinderbestände vor BHV1-Infektionen und zur Bekämpfung in BHV1-infizierten Rinderbeständen vom 17. April 1998 (SächsABl. S. 358) wird wie folgt geändert:
Die „Anlage 2" erhält die in der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift veröffentlichte Fassung.
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 24. Juni 1999

Sächsisches Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit und Familie
Prof. Dr. Schwerg
Abteilungsleiter

Sächsische Tierseuchenkasse
Dr. Braune
Vorsitzender des Verwaltungsrates

Anlage

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1999 Nr. 31, S. 663

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 6. August 1999

    Fassung gültig bis: 17. April 2002