Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums
für Soziales, Gesundheit und Familie
und der Sächsischen Tierseuchenkasse
zur Änderung des Landesprogrammes zum Schutz der Rinderbestände vor BHV1-Infektionen und zur Bekämpfung in BHV1-infizierten Rinderbeständen
Vom 24. Juni 1999
- 1.
- Das
Landesprogramm des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Familie und der Sächsischen Tierseuchenkasse zum Schutz der Rinderbestände vor BHV1-Infektionen und zur Bekämpfung in BHV1-infizierten Rinderbeständen vom 17. April 1998 (SächsABl. S. 358) wird wie folgt geändert:
Die „Anlage 2" erhält die in der Anlage zu dieser Verwaltungsvorschrift veröffentlichte Fassung. - 2.
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Dresden, den 24. Juni 1999
Sächsisches Staatsministerium
für Soziales, Gesundheit und Familie
Prof. Dr. Schwerg
Abteilungsleiter
Sächsische Tierseuchenkasse
Dr. Braune
Vorsitzender des Verwaltungsrates