1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung)

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung) vom 18. Februar 2011 (SächsABl. S. 384)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung)

Vom 18. Februar 2011

I.

Ziffer II Nr. 2 Buchst. e der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung) vom 10. Februar 2009 (SächsABl. S. 453) wird ersatzlos gestrichen.

I.

Ziffer V Nr. 6 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung) vom 10. Februar 2009 (SächsABl. S. 453) wird wie folgt gefasst:
„Entsorgungsleistungen werden nur gefördert, wenn ein Entsorgungsfachbetrieb beauftragt wird und ein Abfallmanagement eingerichtet wurde. Dies gilt insbesondere, wenn Maßnahmen nach Ziffer II Nr. 1 Buchst. c dieser VwV vorgesehen sind.“

III.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 18. Februar 2011 in Kraft.

Dresden, den 18. Februar 2011

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2011 Nr. 11, S. 384
    Fsn-Nr.: 5561

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 18. Februar 2011

    Fassung gültig bis: 4. Juni 2015