Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung)

Vom 18. Februar 2011

I.

Ziffer II Nr. 2 Buchst. e der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung) vom 10. Februar 2009 (SächsABl. S. 453) wird ersatzlos gestrichen.

I.

Ziffer V Nr. 6 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Revitalisierung von Brachflächen (VwV Brachflächenrevitalisierung) vom 10. Februar 2009 (SächsABl. S. 453) wird wie folgt gefasst:
„Entsorgungsleistungen werden nur gefördert, wenn ein Entsorgungsfachbetrieb beauftragt wird und ein Abfallmanagement eingerichtet wurde. Dies gilt insbesondere, wenn Maßnahmen nach Ziffer II Nr. 1 Buchst. c dieser VwV vorgesehen sind.“

III.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 18. Februar 2011 in Kraft.

Dresden, den 18. Februar 2011

Der Staatsminister des Innern
Markus Ulbig