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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Nebentätigkeitsverordnung

Vollzitat: Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Änderung der Sächsischen Nebentätigkeitsverordnung vom 20. Februar 1996 (SächsGVBl. S. 79)

Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Änderung der Sächsischen Nebentätigkeitsverordnung

Vom 20. Februar 1996

Es wird verordnet aufgrund von

1.
§ 88 des Beamtengesetzes für den Freistaat Sachsen (SächsBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1153),
2.
§ 3 des Richtergesetzes des Freistaates Sachsen (SächsRiG) vom 29. Januar 1991 (SächsGVBl. S. 21), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. November 1992 (SächsGVBl. S. 539):

Artikel 1

Die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Freistaat Sachsen (Sächsische Nebentätigkeitsverordnung – SächsNTVO) vom 21. Juni 1994 (SächsGVBl. S. 1110) wird wie folgt geändert:

1.
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden die Worte „und genehmigungsfreie“ gestrichen.
 
b)
In Satz 2 werden die Worte „und die voraussichtliche Höhe der Vergütung für die Nebentätigkeit“ gestrichen.
2.
In § 6 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort „Besoldungsgruppe“ durch das Wort „Laufbahngruppe“ ersetzt.
3.
In § 9 Satz 3 wird der Hinweis „§ 5“ durch „§ 6“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 20. Februar 1996

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Kurt Biedenkopf

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1996 Nr. 4, S. 79
    Fsn-Nr.: 240

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. März 1996

    Fassung gültig bis: 28. Oktober 2014