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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I und anderer Verordnungen

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I und anderer Verordnungen vom 5. Februar 2007 (SächsGVBl. S. 30)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I und anderer Verordnungen

Vom 5. Februar 2007

Aufgrund von § 40 Abs. 3 des Schulgesetzes für den Freistaat Sachsen (SchulG ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Juli 2004 (SächsGVBl. S. 298), das zu letzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 15. Dezember 2006 (SächsGVBl. S. 515, 518) geändert worden ist, wird verordnet:

Artikel 1
Änderung der Lehramtsprüfungsordnung I

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung I – LAPO I ) vom 13. März 2000 (SächsGVBl. S. 166), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. Mai 2006 (SächsGVBl. S. 135), wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe „§ 3 Prüfungsamt, Aufgaben” durch die Angabe „§ 3 Aufgaben der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
2.
§ 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In der Überschrift werden die Wörter „Prüfungsamt, Aufgaben” durch die Wörter „Aufgaben der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Für Angelegenheiten der Ersten Staatsprüfung ist die Sächsische Bildungsagentur zuständig.”
3.
In § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2, § 6 Abs. 3 Satz 4, § 7 Satz 1 und 3, § 9 Abs. 1 Satz 1, § 14 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 8 Satz 2, § 20 Abs. 1 sowie § 23 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 Satz 2 werden die Wörter „Das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
4.
In § 4 Abs. 1 Satz 1, § 9 Abs. 1 Satz 4, § 23 Abs. 1 Satz 1 und § 24 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „des Prüfungsamtes” jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
5.
In § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 und 3, § 6 Abs. 1 Satz 2, § 11 Abs. 2 Satz 3, § 16 Abs. 1 Satz 1, § 21 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 22 Abs. 1 Satz 3, § 23 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1, § 24 Abs. 4 Satz 1 und § 115 Abs. 2 werden die Wörter „das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
6.
In § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 wird das Wort „, Seminarlehrer” gestrichen.
7.
In § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 11 Abs. 8 Satz 5, § 13 Abs. 2 Satz 2, § 21 Abs. 2 Satz 1 und § 24 Abs. 3 Satz 1 werden die Wörter „beim Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
8.
In § 11 Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 2 und Abs. 6 Satz 3, § 12 Abs. 3 Satz 3, § 13 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 7, § 23 Abs. 2 Satz 3, § 24 Abs. 1 Satz 9 und Abs. 5 Satz 1 werden die Wörter „dem Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
9.
In § 11 Abs. 4 Satz 5 und § 13 Abs. 2 Satz 4 werden die Wörter „vom Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
10.
In § 11 Abs. 6 Satz 3 wird das Wort „das” durch das Wort „welche” ersetzt.
11.
In § 14 Abs. 8 Satz 1 werden die Wörter „Leiter und Referenten des Prüfungsamtes” durch die Wörter „Der Direktor der Sächsischen Bildungsagentur, von ihm Beauftragte” ersetzt.
12.
In § 19 Abs. 1 Satz 1 und § 25 Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „des das Zeugnis ausstellenden Regionalschulamtes” jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
13.
§ 24 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden die Wörter, „vor welchem das Prüfungsverfahren begonnen wurde” gestrichen.
 
b)
Satz 2 wird gestrichen.

Artikel 2
Änderung der Lehramtsprüfungsordnung II

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (Lehramtsprüfungsordnung II – LAPO II ) vom 19. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 212), geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 161, 162), wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Angabe „§ 11 Ausbildung am Staatlichen Seminar” wird durch die Angabe „§ 11 Ausbildung an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
Die Angabe „§ 13 Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen” wird durch die Angabe „§ 13 Zuständigkeit” ersetzt.
2.
In § 3 Abs. 2 Satz 4 werden die Wörter „Das Prüfungsamt gemäß § 13” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
3.
§ 4 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „den Regionalschulämtern Dresden und Leipzig” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 2 wird die Angabe „dem Regionalschulamt einzureichen, in dessen Amtsbezirk das nach § 5 Abs. 1 bestimmte Staatliche Seminar (§ 6 Satz 1 Nr. 1) liegt, dem der Bewerber zugewiesen werden möchte” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur zu stellen” ersetzt.
 
 
cc)
In Satz 5 Halbsatz 2 wird die Angabe „dem nach Absatz 1 Satz 2 zuständigen Regionalschulamt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 werden die Wörter „den Regionalschulämtern Dresden oder Leipzig” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 3 werden die Wörter „Das Regionalschulamt” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
4.
§ 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
Der bisherige Absatz 1 wird Absatz 2 und wie folgt gefasst:
„(2) Die Sächsische Bildungsagentur weist die zugelassenen Bewerber aufgrund des fachwissenschaftlichen Abschlusses und nach Maßgabe der Unterrichtsfächer oder sonderpädagogischen oder beruflichen Fachrichtungen einer ihrer Regionalstellen zu.”
 
b)
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 1 und wie folgt geändert:
Die Angabe „das Regionalschulamt, in dessen Amtsbezirk das nach Absatz 1 bestimmte Staatliche Seminar liegt” wird durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
5.
§ 6 wird wie folgt geändert:
 
a)
Satz 1 Nr. 1 wird wie folgt gefasst:
„1. die Sächsische Bildungsagentur und”.
 
b)
In Satz 2 werden die Wörter „des die Schulaufsicht führenden Regionalschulamts” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
6.
In § 8 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 Halbsatz 2 sowie § 18 Abs. 2 Satz 4 werden die Wörter „Leiter des Staatlichen Seminars” jeweils durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur oder der von ihm hierzu Beauftragte” ersetzt.
7.
§ 8 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 Satz 2 Halbsatz 1 werden die Wörter „am Staatlichen Seminar” gestrichen.
 
b)
In Absatz 2 wird die Angabe „des Regionalschulamts, in dessen Amtsbezirk das nach § 5 Abs. 1 bestimmte Staatliche Seminar liegt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
8.
§ 9 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden die Wörter „zum Staatlichen Seminar” durch die Wörter „zur Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
In Satz 2 werden die Wörter „des Staatlichen Seminars” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
9.
In § 11 werden in der Überschrift und in Absatz 1 Satz 1 die Wörter „am Staatlichen Seminar” jeweils durch die Wörter „an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
10.
§ 12 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „Leiter des Staatlichen Seminars” durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur oder dem von ihm Beauftragten” ersetzt.
 
b)
In Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „über den Leiter des Staatlichen Seminars dem Regionalschulamt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
11.
§ 13 wird wie folgt gefasst:
 
„§ 13
Zuständigkeit
 
Für Angelegenheiten der Zweiten Staatsprüfung ist die Sächsische Bildungsagentur zuständig.”
12.
In § 15 Abs. 1 Satz 3 sowie § 18 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „vom Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
13.
§ 15 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 3 werden die Wörter „des Staatlichen Seminars” gestrichen.
 
b)
Absatz 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Nummer 2 wird das Wort „Regionalschulämter” durch die Wörter „Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
 
bb)
In Nummer 3 werden die Wörter „der Staatlichen Seminare” durch die Wörter „des Sächsischen Bildungsinstituts” ersetzt.
14.
In § 15 Abs. 6 Satz 2, § 18 Abs. 2 Satz 3, Abs. 5 Satz 2 und Abs. 6 Satz 4, § 22 Abs. 2 Satz 1 sowie § 23 Abs. 1 Satz 1 und 2 und Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
15.
§ 16 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
„Die Sächsische Bildungsagentur gibt dem Lehramtsanwärter oder Studienreferendar die Termine, die Klassen- oder Jahrgangsstufen und die Themen der Prüfungslehrproben schriftlich bekannt.”
16.
In § 16 Abs. 6 Satz 2, § 19 Abs. 4 Satz 1 und § 22 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „dem Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
17.
§ 18 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
Das Wort „Seminartag” wird durch das Wort „Ausbildungstag” ersetzt.
 
b)
Die Wörter „Leiter des Staatlichen Seminars” werden durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
18.
In § 18 Abs. 5 Satz 3 und § 22 Abs. 2 Satz 5 werden die Wörter „Das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
19.
In § 19 Abs. 4 Satz 3 werden die Wörter „im Prüfungsamt” durch die Wörter „in der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
20.
§ 22 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden die Wörter „des Prüfungsamtes” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
In Absatz 2 Satz 3 wird das Wort „dessen” durch das Wort „deren” ersetzt.

Artikel 3
Änderung der Verordnung über die berufsbegleitende
Ausbildung und Prüfung zum Fachlehrer im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung zum Fachlehrer im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung ( FachlFöVO ) vom 15. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 408) wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Angabe „§ 8 Ausbildung am Staatlichen Seminar” wird durch die Angabe „§ 8 Ausbildung an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
Die Angabe „§ 11 Prüfungsamt” wird durch die Angabe „§ 11 Prüfungskommissionen” ersetzt.
2.
§ 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden die Wörter „dem Regionalschulamt, in dessen Amtsbezirk die Schule des Bewerbers liegt,” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
In Absatz 3 werden die Wörter „Das Regionalschulamt” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
3.
In § 4 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „das Regionalschulamt” jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
4.
In § 4 Abs. 4 werden die Wörter „vom Regionalschulamt” durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
5.
§ 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden die Wörter „unter Leitung des Staatlichen Seminars für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Förderschulen in Leipzig (Staatliches Seminar)” durch die Wörter „an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Ausbilder am Staatlichen Seminar (Lehrbeauftragte)” durch das Wort „Lehrbeauftragten” ersetzt.
6.
In § 7 Satz 1 und 2, der Überschrift zu § 8 und § 8, § 10 und § 15 Abs. 3 werden die Wörter „am Staatlichen Seminar” jeweils durch die Wörter „an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
7.
In § 9 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „Leiter des Staatlichen Seminars” durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur oder dem von ihm hierzu Beauftragten” ersetzt.
8.
§ 11 wird wie folgt geändert:
 
a)
In der Überschrift wird das Wort „Prüfungsamt” durch das Wort „Prüfungskommissionen” ersetzt.
 
b)
In Absatz 1 werden die Wörter „Das Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen beim Regionalschulamt Leipzig (Prüfungsamt)” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
 
c)
In Absatz 2 Satz 1 werden die Wörter „vom Staatlichen Seminar” durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
9.
In § 11 Abs. 2 Satz 3, § 15 Abs. 2 Satz 3 und § 21 Abs. 1 werden die Wörter „vom Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
10.
In § 13 Abs. 2 und 3, § 14 Abs. 2, § 18 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 sowie § 20 Abs. 3 Satz 2 werden die Wörter „Das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
11.
In § 13 Abs. 9 Satz 1 werden die Wörter „Leiter des Prüfungsamtes und dessen Vertreter, der Leiter des Staatlichen Seminars und dessen Vertreter” durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur und von ihm hierzu Beauftragte” ersetzt.
12.
In § 13 Abs. 9 Satz 2, § 15 Abs. 2 Satz 2, § 18 Abs. 2 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 sowie § 21 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
13.
In § 15 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „Leiter des Staatlichen Seminars” durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur oder den von ihm hierzu Beauftragten” ersetzt.
14.
In § 18 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „dem Prüfungsamt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
15.
§ 20 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden die Wörter „des Prüfungsamtes” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „beim Prüfungsamt” durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.

Artikel 4
Änderung der Fachlehrerverordnung

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Ausbildung und Prüfung für Lehrkräfte für den fachpraktischen Unterricht an berufsbildenden Schulen im Freistaat Sachsen (Fachlehrerverordnung – FachlVO ) vom 22. Mai 2001 (SächsGVBl. S. 473) wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
 
a)
Die Angabe „§ 9 Ausbildung am Seminar” wird durch die Angabe „§ 9 Ausbildung an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
In der Angabe zu § 11 wird das Wort „Prüfungsamt” durch die Wörter „Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
2.
§ 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden die Wörter „dem Regionalschulamt einzureichen, in dessen Amtsbezirk die Schule liegt, an welcher der Antragsteller tätig ist” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur zu stellen” ersetzt.
 
b)
In Absatz 3 werden die Wörter „Das Regionalschulamt” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
3.
§ 4 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 wird die Angabe „das nach § 3 Abs. 1 zuständige Regionalschulamt” durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
Absatz 4 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Wörter „vom Regionalschulamt” werden durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
 
bb)
Das Wort „diesem” wird durch das Wort „dieser” ersetzt.
 
c)
In Absatz 5 werden die Wörter „dem Regionalschulamt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
4.
In § 5 werden die Wörter „am Staatlichen Seminar für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen (Seminar)” durch die Wörter „an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
5.
§ 6 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden die Wörter „Leiter des Seminars” durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur oder der von ihm hierzu Beauftragte” ersetzt.
 
b)
In Absatz 2 werden die Wörter „Ausbilder am Seminar (Seminarlehrer und Lehrbeauftragte)” durch das Wort „Lehrbeauftragten” ersetzt.
6.
In § 7 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „das Regionalschulamt” durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
7.
In § 8 Satz 1 werden die Wörter „am Seminar” durch die Wörter „an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
8.
In § 9 werden in der Überschrift und in Satz 1 die Wörter „am Seminar” jeweils durch die Wörter „an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
9.
In § 10 Abs. 1 und Abs. 3 werden die Wörter „Leiter des Seminars” jeweils durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur oder dem von ihm hierzu Beauftragten” ersetzt.
10.
§ 11 wird wie folgt geändert:
 
a)
In der Überschrift wird das Wort „Prüfungsamt” durch die Wörter „Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
Absatz 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Für Prüfungsangelegenheiten ist die Sächsische Bildungsagentur zuständig.”
 
c)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
Die Wörter „das zuständige Prüfungsamt jeweils einen Prüfungsausschuss” werden durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur Prüfungsausschüsse” ersetzt.
 
 
bb)
Die Wörter „im Benehmen mit dem Leiter des Seminars” werden gestrichen.
 
d)
In Absatz 7 Satz 1 werden die Wörter „Leiter des Prüfungsamtes, sein Vertreter und die von ihm bestimmten Mitarbeiter des Prüfungsamtes, der Leiter des Seminars und sein Vertreter” durch die Wörter „Direktor der Sächsischen Bildungsagentur und die von ihm hierzu Beauftragten” ersetzt.
11.
In § 11 Abs. 7 Satz 2, § 13 Abs. 3, § 15 Abs. 5 Satz 3, § 18 Abs. 2 Satz 1, § 19 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2, § 20 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 22 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
12.
In § 13 Abs. 2 Satz 1 und § 18 Abs. 2 Satz 4 und Abs. 4 Satz 1 werden die Wörter „Das Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
13.
In § 14 Abs. 2 werden die Wörter „Das Prüfungsamt legt in Abstimmung mit dem Leiter des Seminars” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur legt” ersetzt.
14.
§ 15 wird wie folgt geändert:
 
a)
Absatz 2 wird wie folgt geändert:
 
 
aa)
In Satz 1 und 3 werden die Wörter „vom Prüfungsamt” jeweils durch die Wörter „von der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
 
bb)
In Satz 3 werden die Wörter „durch den Leiter des Seminars” gestrichen.
 
b)
In Absatz 4 Satz 1 werden die Wörter „am Seminar” durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
15.
In § 18 Abs. 1 Satz 1 und 2 sowie § 22 Abs. 3 werden die Wörter „des Prüfungsamtes” jeweils durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
16.
In § 18 Abs. 2 Satz 3 werden die Wörter „dem Prüfungsamt” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
17.
In § 20 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „beim Prüfungsamt” durch die Wörter „bei der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.

Artikel 5
Änderung der Verordnung über den Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über den Erwerb einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach ( LbVO ) vom 18. März 1993 (SächsGVBl. S. 283), zuletzt geändert durch Artikel 3 Nr. 6 der Verordnung vom 19. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 212, 219), wird wie folgt geändert:

1.
§ 2 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden die Wörter „das zuständige Regionalschulamt” durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
In Satz 2 wird das Wort „Dieses” durch das Wort „Diese” ersetzt.
2.
§ 5 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „dem zuständigen Regionalschulamt, Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen,” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
In Absatz 2 wird die Angabe „vom 26. März 1992 (SächsGVBl. S. 173), geändert durch Verordnung vom 4. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 157),” durch die Angabe „vom 13. März 2000 (SächsGVBl. S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Februar 2007 (SächsGVBl. S. 30), in der jeweils geltenden Fassung,” ersetzt.
3.
In § 6 Abs. 1 wird die Angabe „gemäß Anlage 1 dieser Verordnung” gestrichen.
4.
In § 6 Abs. 3 Satz 2 und § 12 Abs. 2 Satz 2 werden die Wörter „Das Regionalschulamt” jeweils durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
5.
§ 8 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Satz 1 werden die Wörter „Das zuständige Regionalschulamt” durch die Wörter „Die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
In Satz 3 werden die Wörter „den Staatlichen Seminaren” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
6.
In § 9 Satz 2 werden die Wörter „einem Staatlichen Seminar des entsprechenden Lehramtes” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
7.
In § 10 Abs. 3 Satz 1 wird das Wort „Seminarausbildung” durch die Wörter „Ausbildung an der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
8.
In § 11 Abs. 1 Satz 1 werden die Wörter „dem zuständigen Regionalschulamt, Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
9.
In § 12 Abs. 1 werden die Wörter „gemäß Anlage 2 dieser Verordnung” gestrichen.
10.
In § 13 Abs. 2 werden die Wörter „den Seminaren und” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur und den” ersetzt.
11.
Die Anlagen zu §§ 6, 12 und 15 werden aufgehoben.

Artikel 6
Änderung der Verordnung über die berufsbegleitende Weiterbildung und Prüfung von Lehrern mit Fachschulabschluß für das Lehramt an Mittelschulen oder für das Lehramt an Förderschulen

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die berufsbegleitende Weiterbildung und Prüfung von Lehrern mit Fachschulabschluß für das Lehramt an Mittelschulen oder für das Lehramt an Förderschulen ( WeiVO ) vom 30. August 1994 (SächsGVBl. S. 1562), geändert durch Verordnung vom 14. Juni 1995 (SächsGVBl. S. 195), wird wie folgt geändert:

1.
§ 3 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden die Wörter „das zuständige Oberschulamt” durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
In Absatz 2 werden die Wörter „das Oberschulamt” durch die Wörter „die Sächsische Bildungsagentur” ersetzt.
2.
§ 6 wird wie folgt geändert:
 
a)
In Absatz 1 werden die Wörter „dem Landeslehrerprüfungsamt beim Staatsministerium für Kultus” durch die Wörter „der Sächsischen Bildungsagentur” ersetzt.
 
b)
In Absatz 4 wird die Angabe „vom 26. März 1992 (SächsGVBl. S. 173), geändert durch Verordnung vom 4. Januar 1994 (SächsGVBl. S. 157),” durch die Angabe „vom 13. März 2000 (SächsGVBl. S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. Februar 2007 (SächsGVBl. S. 30), in der jeweils geltenden Fassung,” ersetzt.
3.
§ 7 Abs. 2 wird wie folgt geändert:
 
a)
Nach dem Wort „Erwerb” wird das Wort „der” durch das Wort „einer” ersetzt.
 
b)
Nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 283)” wird die Angabe „, zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 5. Februar 2007 (SächsGVBl. S. 30, 33), in der jeweils geltenden Fassung,” eingefügt.

Artikel 7
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 5. Februar 2007

Der Staatsminister für Kultus
Steffen Flath

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2007 Nr. 3, S. 30
    Fsn-Nr.: 710

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. März 2007