Verordnung
der Sächsischen Staatsregierung
zur Durchführung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz
(Delegationsverordnung)
Vom 14. Januar 1992
Aufgrund von § 5 Abs. 1 und § 17 Abs. 2 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundessozialhilfegesetz (SächsAGBSHG) vom 6. August 1991 (SächsGVBl. S. 301) wird verordnet:
§ 1
Aufgabenübertragung
(1) Die Kreisfreien Städte und Landkreise als örtliche Träger der Sozialhilfe führen folgende, dem Land gemäß § 17 SächsAGBSHG als überörtlichem Träger der Sozialhilfe obliegenden Aufgaben durch und entscheiden dabei in eigenem Namen:
- alle Hilfen in Anstalten, Heimen oder gleichartigen Einrichtungen sowie in Einrichtungen zur teilstationären Betreuung nach § 3 Abs. 1 Buchst. a SächsAGBSHG für Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben; zugrunde zu legen ist das Lebensalter der Hilfeempfänger zu Beginn eines jeden Kalendermonats,
- die Hilfen für Nichtseßhafte und für Personen ohne ausreichende Unterkunft nach § 3 Abs. 1 Buchst. b SächsAGBSHG ,
- die Hilfe in Einrichtungen zur teilstationären Betreuung nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 a und Nr. 3 BSHG.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 umfaßt die Aufgabenübertragung auch die im Einzelfall notwendigen ergänzenden Hilfen nach § 100 Abs. 2 BSHG.
§ 2
Umfang der Aufgabenübertragung
Die Aufgabenübertragung umfaßt alle mit der Durchführung des BSHG sowie des SächsAGBSHG verbundenen Handlungen, insbesondere
- die Ermittlung der Hilfevoraussetzungen,
- die Heranziehung Verpflichteter zu Kosten- und Unterhaltsbeiträgen oder zum Aufwendungsersatz,
- die Inanspruchnahme vorrangig verpflichteter Sozialleistungsträger,
- die Anmeldung von Kostenerstattungsansprüchen,
- die Auszahlung der Leistungen.
§ 3
Übergangsregelung
Abweichend von § 1 Abs. 1 Nr. 1 letzter Halbsatz gilt für das Jahr 1992 das Lebensalter der Hilfeempfänger am 31. Dezember 1992.
§ 4
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.
Dresden, den 14. Januar 1992
Unterschriften | ||
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Die Sächsische Staatsregierung: | ||
Prof. Dr. Biedenkopf
(i. V. Eggert) |
Eggert | Heitmann |
Prof. Dr. Milbradt | Rehm | Prof. Dr. Meyer |
Dr. Schommer | Dr. Jähnichen | Dr. Geisler |
Vaatz
(i. V. Eggert) |
Dr. Weise | Dr. Ermisch |