Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wirtschaft und Arbeit
zur Errichtung und Neuabgrenzung der Bezirke der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen
Vom 6. Mai 1998
Rechtsbereinigt mit Stand vom 1. August 2008
Aufgrund von § 1 Abs. 1 und 3 des Gesetzes zur Ausführung und Ergänzung des Rechts der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen (SächsIHKG) vom 18. November 1991 (SächsGVBl. S. 380) wird verordnet:
§ 1
(1) Die Industrie- und Handelskammer Südwestsachsen Chemnitz-Plauen-Zwickau mit Sitz in Chemnitz umfasst das Gebiet des Direktionsbezirks Chemnitz.
(2) Die Industrie- und Handelskammer Dresden mit Sitz in Dresden umfasst das Gebiet des Direktionsbezirks Dresden.
(3) Die Industrie- und Handelskammer zu Leipzig mit Sitz in Leipzig umfasst das Gebiet des Direktionsbezirks Leipzig. 1
§ 1a
Die Kammerzugehörigen aus dem bisherigen Landkreis Döbeln werden für das Wirtschaftsjahr 2008 von der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig auf der Grundlage ihrer Wirtschaftssatzung vom 4. Dezember 2007 (veröffentlicht in der Kammerzeitschrift der Industrie- und Handelskammer zu Leipzig, „Wirtschaft“ Ausgabe 12/2007, Seite 52) zum Beitrag veranlagt. 2
§ 2
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Errichtung der Industrie- und Handelskammern im Freistaat Sachsen vom 16. Dezember 1991 (SächsGVBl. S. 460) außer Kraft.
Dresden, den 6. Mai 1998
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer