1. Navigation
  2. Inhalt
REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 30.10.1999 bis 31.07.2000

Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare vom 9. Oktober 1999 (MBl. SMK S. 421), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 17. April 2000 (MBl. SMK S. 97) geändert worden ist

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zur Gestaltung der Halbjahresinformationen, Halbjahreszeugnisse und Jahreszeugnisse der Grund-, Förder-, Mittelschule und des Gymnasiums (Sekundarstufe I) im Freistaat Sachsen und zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung von Vordrucken für die schulische Verwaltung
(Verwaltungsvorschrift Zeugnisformulare – ZeugnisVwV)

Az.: 31-6631.00/6/1

Vom 9. Oktober 1999

1
Geltungsbereich

Diese Verwaltungsvorschrift gilt für alle öffentlichen Grundschulen, Förderschulen, Mittelschulen und Gymnasien (Sekundarstufe I) im Freistaat Sachsen.

2
Grundschule
2.1
Klassenstufe 1

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr bzw. am Ende jeden Schuljahres der Klassenstufe 1 ist an allen Grundschulen das als Anlage 1 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

2.2
Halbjahresinformation

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist an allen Grundschulen ab der Klassenstufe 2 das als Anlage 2 beigefügte Formular „Halbjahresinformation der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

2.3
Jahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende jeden Schuljahres ist an allen Grundschulen ab der Klassenstufe 2 das als Anlage 3 beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Grundschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3
Förderschule
3.1
Klassenstufe 1

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr bzw. am Ende jeden Schuljahres ist an allen Förderschulen außer an den Förderschulen für geistig Behinderte und für geistig behinderte Schüler an anderen Förderschultypen in der Klassenstufe 1 das als Anlage 4 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.2
Halbjahresinformation der Klassenstufen 2 bis 4

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist an allen Förderschulen außer an den Förderschulen für geistig Behinderte und für geistig behinderte Schüler an anderen Förderschultypen in den Klassenstufen 2 bis 4 das als Anlage 5 beigefügte Formular „Halbjahresinformation“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.3
Jahreszeugnis der Klassenstufen 2 bis 4

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende des Schuljahres ist an allen Förderschulen außer an den Förderschulen für geistig Behinderte und für geistig behinderte Schüler an anderen Förderschultypen in den Klassenstufen 2 bis 4 das als Anlage 6 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.4
Halbjahresinformation für geistig Behinderte

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr jeden Schuljahres ist an den Förderschulen für geistig Behinderte und für geistig behinderte Schüler an anderen Förderschultypen das als Anlage 7 beigefügte Formular „Halbjahresinformation“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.5
Jahreszeugnis für geistig Behinderte

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende jeden Schuljahres ist an den Förderschulen für geistig Behinderte und für geistig behinderte Schüler an anderen Förderschultypen das als Anlage 8 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.6
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 5 an allen Förderschulen außer den Förderschulen für geistig Behinderte und für geistig behinderte Schüler an anderen Förderschultypen und den Förderschulen für Lernbehinderte mit Ausnahme in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses das als Anlage 9 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.7
Jahreszeugnis ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende jeden Schuljahres ist ab der Klassenstufe 5 an allen Förderschulen außer den Förderschulen für geistig Behinderte und für geistig behinderte Schüler an anderen Förderschultypen und Förderschulen für Lernbehinderte mit Ausnahme in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses das als Anlage 10 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.8
Halbjahresinformation für Lernbehinderte ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist ab der Klassenstufe 5 an den Förderschulen für Lernbehinderte außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses das als Anlage 11 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

3.9
Jahreszeugnis für Lernbehinderte ab Klassenstufe 5

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende jeden Schuljahres ist ab der Klassenstufe 5 an allen Förderschulen für Lernbehinderte außer in den Klassenstufen zur Erlangung des Hauptschulabschlusses das als Anlage 12 beigefügte Formular „Jahreszeugnis“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

4
Mittelschule
4.1
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr ist an den Mittelschulen das als Anlage 13 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis der Mittelschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

4.2
Jahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende jeden Schuljahres ist an den Mittelschulen außer in den Abschlussklassen das als Anlage 14 beigefügte Formular „Jahreszeugnis der Mittelschule“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

5
Gymnasium
5.1
Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers im 1. Schulhalbjahr der Klassenstufen 5 bis 10 ist an den Gymnasien das als Anlage 15 beigefügte Formular „Halbjahresinformation/Halbjahreszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

5.2
Jahreszeugnis

Zur Dokumentation des erreichten Entwicklungs- und Leistungsstandes des Schülers am Ende jeden Schuljahres ist an den Gymnasien in den Klassenstufen 5 bis 10 das als Anlage 16 beigefügte Formular „Jahreszeugnis des Gymnasiums“ im Format DIN A4 einseitig zu verwenden.

6
Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung von Vordrucken für die schulische Verwaltung (Schulformular-VwV)

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Verwendung von Vordrucken für die schulische Verwaltung ( Schulformular-VwV) vom 9. März 1992 (ABl. SMK S. 10), verlängert durch Verwaltungsvorschrift vom 2. Dezember 1997 (SächsABl. S. 1263), wird wie folgt geändert:

1.
In 2.3.4 wird folgender Satz angefügt:
„letzte Seite: Belehrungen“
2.
Anlage 2a erhält folgende Fassung:

SCHÜLERKARTEI

Familienname________________________Vorname_____________________Schule____________________

Anschrift________________________________________________________________________________

Geschlecht______ Geburtsdatum_________Geburtsort____________________Telefonnummer_____________

Religionszugehörigkeit______________Staatsangehörigkeit________________Notfallnummer____________

Familienname und Vorname der Erziehungsberechtigten____________________________________________

Beginn der Schulpflicht:      Zurückstellung / vorzeitige Einschulung / Aufnahme 1)

Einschulung am ________________________________ Schuljahr  _________________________________

Vorbereitungsklasse vom ____________________________ bis  _____________________________________

Bildungsempfehlung für Mittelschule / Gymnasium1): Aufnahmeprüfung Ja / Nein1)  Schuljahr

Besuchte Schulen (von - bis)





1) Zutreffendes ist zu unterstreichen.

GRUNDSCHULE

3.
Anlage 2b erhält folgende Fassung:

MITTELSCHULE

GYMNASIUM

4.
Folgende Anlage 2c wird angefügt:

FÖRDERSCHULE

7
Formvorschriften

Zeugnisse müssen hinsichtlich Format und Gestaltung den Mustern der Anlage entsprechen. Der Druck des Staatswappens des Freistaates Sachsen erfolgt in schwarz-weiß. Die Eintragung der Noten erfolgt in Ziffern.

8
In-Kraft-Treten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt mit Ausnahme von Punkt 6 am Tage nach ihrer Veröffentlichung mit der Maßgabe in Kraft, dass für die Dokumentation der Noten Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung für Schüler, die bereits eine Schülerkarteikarte besitzen, ein Blatt im Format DIN A 5 einseitig entsprechend dem Muster der Anlage 17 in die bestehende Schülerkartei eingelegt wird. Punkt 6 tritt am 1. August 2000 mit der Maßgabe in Kraft, dass Bestände von Klassenbüchern aufgebraucht werden können.
Gleichzeitig treten die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung des Zeugnisses, des Schulberichtes, der Halbjahresinformation und der Kurzinformation in der Grundschule vom 26.10.1994 (ABl. SMK S. 569), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 25. August 1998 (MBl. S. 269), Punkte 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 9 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung von Kurzinformation, Schulbericht, Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis, Zeugnis zur Schulentlassung, Abgangszeugnis und Abschlußzeugnissen der Förderschule vom 14. März 1997 (ABl.SMK S.121), Punkte 2 und 3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung von Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis, Abgangszeugnis, Abschlußzeugnissen der Mittelschule und Abschlußzeugnissen der Mittelschule für Schulfremde vom 1. August 1997 (ABl.SMK S. 400) und die Punkte 2 und 3 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Gestaltung von Halbjahresinformation, Halbjahreszeugnis, Jahreszeugnis und Abgangszeugnis des Gymnasiums vom 5. August 1997 (ABl.SMK S. 308) außer Kraft.

Dresden, den 9. Oktober 1999

Der Staatsminister für Kultus
Dr. Matthias Rößler

Anlagen

Anlagen 1 bis 17
siehe Ministerialblatt des SMK 1999 Nr. 14 S. 427 ff.

Anlagen zu Nummer 6

GRUNDSCHULE

MITTELSCHULE

GYMNASIUM

FÖRDERSCHULE

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 1999 Nr. 14, S. 421

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 30. Oktober 1999

    Fassung gültig bis: 31. Juli 2000