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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Aquakultur, für die Verkaufsförderung und Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten sowie für die Förderung der Aktionen von Unternehmen und Maßnahmen der Innovation und technischen Hilfe RL-Nr.: 59/01

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft für die Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Aquakultur, für die Verkaufsförderung und Erschließung neuer Absatzmöglichkeiten sowie für die Förderung der Aktionen von Unternehmen und Maßnahmen der Innovation und technischen Hilfe RL-Nr.: 59/01 vom 6. Dezember 2001 (SächsABl. 2002 S. 340), die zuletzt durch die Richtlinie vom 28. November 2003 (SächsABl. S. 1222) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 17. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 658)

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Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2002 Nr. 10, S. 340
Fsn-Nr.: 5563-V02.5

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 1. Januar 2004

Fassung gültig bis: 31. Dezember 2008