Historische Fassung war gültig vom 11.08.1994 bis 23.05.1996
Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zum Gesetz über die Prozeßkostenhilfe
Vollzitat: Durchführungsbestimmungen des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zum Gesetz über die Prozeßkostenhilfe vom 24. Juni 1992 (SächsABl. S. 838), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 5. März 2001 (SächsABl. S. 353) geändert worden ist
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