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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Schöffen- und Jugendschöffen VwV

Vollzitat: Schöffen- und Jugendschöffen VwV vom 27. Dezember 1999 (SächsABl. 2000 S. 66), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 12. Januar 2018 (SächsABl. S. 181) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2021 (SächsABl. SDr. S. S 199)

27a.
Unterrichtung der nichtgewählten vorgeschlagenen Personen
 
Die in die Vorschlagsliste aufgenommenen Personen, die nicht gewählt wurden, sind durch ein persönliches Absageschreiben des Richters beim Amtsgericht vom Ausgang der Wahl zu unterrichten.

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Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2000 Nr. 3, S. 66
Fsn-Nr.: 300-V00.1

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 9. Februar 2018

Fassung gültig bis: 3. Januar 2023