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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 28.07.2006 bis 19.04.2007

Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Verleihung der Sächsischen Ehrenmedaille "Für herausragende Leistungen im Kampf gegen HIV und Aids"

Vollzitat: Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales über die Verleihung der Sächsischen Ehrenmedaille "Für herausragende Leistungen im Kampf gegen HIV und Aids" vom 7. Juli 2006 (SächsABl. S. 682), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 26. März 2007 (SächsABl. S. 527) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2023 (SächsABl. SDr. S. S 306)

Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales
über die Verleihung der Sächsischen Ehrenmedaille „Für herausragende Leistungen im Kampf gegen HIV und Aids“

Vom 7. Juli 2006

1.    Allgemeines

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales ehrt Persönlichkeiten, aber auch Vereine oder Projekte, die auf dem Gebiet der HIV/Aids-Prävention oder der Betreuung HIV-Infizierter und Aidskranker vorbildhaft tätig sind, durch die Verleihung der Sächsischen Ehrenmedaille „Für herausragende Leistungen im Kampf gegen HIV und Aids“. Sie wird in der Regel jährlich einmal durch die zuständige Staatsministerin für Soziales/den Staatsminister für Soziales verliehen. Die Ehrenmedaille wird Eigentum des Empfängers. Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.

2.    Zweck

Die öffentliche Anerkennung von herausragenden Leistungen auf dem Gebiet der HIV/Aids-Prävention und Betreuung Betroffener soll den hohen Stellenwert widerspiegeln, den das Engagement auf diesem Gebiet in der Politik der sächsischen Staatsregierung genießt, und die Wertschätzung gegenüber den besonders engagierten Persönlichkeiten, Vereinen beziehungsweise Projekten verdeutlichen. Darüber hinaus ist es auch Ziel der Verleihung dieser Ehrenmedaille, eine breitere Öffentlichkeit dafür zu gewinnen, beim Kampf gegen die HIV-Infektion für sich und andere Verantwortung zu übernehmen und selbst auch aktiv zu werden.

3.    Name der Medaille

Die Ehrenmedaille trägt den Namen „Für herausragende Leistungen im Kampf gegen HIV und Aids“.

4.    Ausführung

Die Medaille ist eine kreisrunde, aus Meißner Porzellan gefertigte Ehrenplakette.
Sie trägt auf der Vorderseite die stilisierte „Rote Schleife“ (Red Ribbon) als ein weltweites Symbol für den gemeinsamen Kampf gegen die Immunschwäche und die Solidarität und Toleranz gegenüber Menschen mit HIV und Aids. Die Inschrift des Kreisrandes lautet: „Für herausragende Leistungen im Kampf gegen HIV und Aids“.
Die Rückseite der Medaille zeigt das Wappen des Freistaates Sachsen, im Kreisrand sind die Worte „Sächsisches Staatsministerium für Soziales“ eingeprägt.

5.    Urkunde

Die mit der Ehrenmedaille ausgezeichneten Personen oder Personengruppen erhalten zusätzlich eine Verleihungsurkunde.

6.    Vorschlags-/Auswahlverfahren

Vorschlagsberechtigt sind alle im Freistaat Sachsen auf dem Gebiet der HIV/Aids-Prävention beziehungsweise der Betreuung HIV-Infizierter und Aidskranker tätigen Organisationen sowie kommunale Gebietskörperschaften, aber auch betroffene Bürger.
Vorgeschlagen werden können Einzelpersonen, Personengruppen oder Vereine, die im Freistaat Sachsen hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der HIV/Aids-Prävention oder der Betreuung HIV-Infizierter und Aidskranker erbringen oder erbracht haben.
Die begründeten Vorschläge zur Ehrung sind bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres beim Sächsischen Staatsministerium für Soziales einzureichen.

7.    Auszeichnungswürdigkeit

Die Sächsische Ehrenmedaille „Für herausragende Leistungen im Kampf gegen HIV und Aids“ wird für vorbildhaftes, hervorragendes ehrenamtliches oder berufliches Engagement von Einzelpersonen, Personengruppen beziehungsweise Vereinen auf dem Gebiet der HIV/Aids-Prävention und Betreuung Betroffener verliehen. Die Auszuzeichnenden werden auf Vorschlag einer Auswahlkommission des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales durch die Staatsministerin für Soziales/den Staatsminister für Soziales bestimmt. Die anregenden Institutionen werden über das Auswahlergebnis informiert.

Dresden, den 7. Juli 2006

Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2006 Nr. 30, S. 682
    Fsn-Nr.: 114-V06.1

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 28. Juli 2006

    Fassung gültig bis: 19. April 2007