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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen

Vollzitat: Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung von Erzeugerzusammenschlüssen vom 15. Juni 2005 (SächsABl. S. 642), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 29. November 2005 (SächsABl. SDr. S. S 909)

2
Gilt nicht für Vereinigungen von Erzeugerzusammenschlüssen nach dem Marktstrukturgesetz.
3
Dieser Punkt gilt nicht für Zuwendungsempfänger im Sinne von Nummern 3.1 und 3.4 dieser Richtlinie.
4
Die Förderung der Durchführung von Vermarktungskonzeptionen ist befristet bis zum 31. Dezember 2007.
5
Dieser Punkt gilt nur für Zuwendungsempfänger im Sinne von 3.1 dieser Richtlinie.
6
Nur für Beihilfen nach Nummer 2.2.4 dieser Richtlinie.
7
Von der Förderung sind Unternehmen ausgeschlossen, die die Voraussetzung der Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten nach den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten in der jeweils gültigen Fassung erfüllen.