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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 10.10.2002 bis 11.01.2004

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienstellen im Freistaat Sachsen vom 6. Dezember 2000

Vollzitat: Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnologien an Schulen und Medienstellen im Freistaat Sachsen vom 6. Dezember 2000 vom 30. Januar 2001 (SächsABl. S. 179), die zuletzt durch die Richtlinie vom 20. Juli 2007 (SächsABl. S. 1080) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 16. Dezember 2011 (SächsABl. SDr. S. S 1776)

1
Der Video-Client ist in der Regel nicht Bestandteil von allen PC-Kabinetten, dieser wurde deshalb als eigenständige Ausstattungskomponente definiert.
2
Besonders vorteilhaft sind Seitendrucker, die Trommeln mit lebenslanger Haltbarkeit verwenden. (Verbrauchskosten ca. 0,01 - 0,03 EUR/Seite)
3
Votum 2000, Beraterkreis, Bayern, http://www.zs-augsburg.de/texte/votum_00.htm
4
Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern - Hinweise zur Vergabe von Aufträgen im kommunalen Bereich vom 23. September 2000, veröffentlicht im Sächsischen Amtsblatt Nr. 42/2000 vom 19. Oktober 2000, S. 794 ff.

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Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2001 Nr. 8, S. 179
Fsn-Nr.: 5572-V04.1

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 10. Oktober 2002

Fassung gültig bis: 11. Januar 2004