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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Amtstracht von Rechtsanwälten bei Gericht

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Amtstracht von Rechtsanwälten bei Gericht vom 21. September 1992 (SächsGVBl. S. 481)

Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
über die Amtstracht von Rechtsanwälten bei Gericht

Vom 21. September 1992

Aufgrund von Artikel 8 § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation der Gerichte im Freistaat Sachsen vom 30. Juni 1992 (SächsGVBl. S. 287) wird verordnet:

§ 1
Beschreibung der Amtstracht

(1) Die Amtstracht der Rechtsanwälte besteht aus einer schwarzen Robe mit einem Besatz aus Seide.

(2) Zur Robe ist ein weißes Hemd mit weißem Lang- oder Querbinder zu tragen. Frauen tragen eine weiße Bluse, zu der eine weiße Schleife angelegt werden kann.

§ 2
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 21. September 1992

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 1992 Nr. 34, S. 481
    Fsn-Nr.: 301

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 14. November 1992

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 1997