Zweite Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
zur Änderung der VwV Anordnungsbefugnisse SMF
Vom 5. Januar 2017
Auf Grund von Abschnitt B Ziffer II Nummer 7 der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Vollzug des Sächsischen Reisekostengesetzes vom 22. September 2009 (SächsABl. S. 1691, 1923), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 6. Mai 2015 (SächsABl. S. 763) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 374), wird durch das Staatsministerium der Finanzen Folgendes bestimmt:
I.
Die VwV Anordnungsbefugnisse SMF vom 4. Februar 2015 (MBl. SMF S. 2), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 2. Februar 2016 (MBl. SMF S. 10) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 9. Dezember 2015 (SächsABl. SDr. S. S 374), wird wie folgt geändert:
- 1.
- Abschnitt A wird wie folgt geändert:
- a)
- Ziffer I Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe b Doppelbuchstabe cc wird nach den Wörtern „und die“ das Wort „übrigen“ gestrichen.
- bb)
- In Buchstabe f werden nach dem Wort „Baumanagement“ die Wörter „und für den Geschäftsführer des Staatsbetriebes Zentrales Flächenmanagement Sachsen“ eingefügt.
- b)
- In Ziffer II Buchstabe b werden nach dem Wort „Baumanagement“ die Wörter „, des Geschäftsführers des Staatsbetriebes Zentrales Flächenmanagement Sachsen“ eingefügt.
- c)
- In Ziffer III Satz 1 wird nach der Angabe „866“ die Angabe „, 876“ eingefügt.
- 2.
- Abschnitt B wird wie folgt geändert:
- a)
- Ziffer I Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Buchstabe b Doppelbuchstabe cc wird nach den Wörtern „und die“ das Wort „übrigen“ gestrichen.
- bb)
- In Buchstabe f werden nach dem Wort „Baumanagement“ die Wörter „und für den Geschäftsführer des Staatsbetriebes Zentrales Flächenmanagement Sachsen“ eingefügt.
- b)
- Ziffer II wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 werden nach dem Wort „Baumanagement“ die Wörter „, des Geschäftsführers des Staatsbetriebes Zentrales Flächenmanagement Sachsen“ eingefügt.
- bb)
- In Nummer 2 werden die Wörter „der Akademie für öffentliche Verwaltung des Freistaates Sachsen“ durch die Wörter „des Fortbildungszentrums des Freistaates Sachsen an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege, die in Meißen stattfinden,“ ersetzt.
- cc)
- Nummer 3 wird aufgehoben.
II.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
Dresden, den 5. Januar 2017
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Hansjörg König
Staatssekretär