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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Historische Fassung war gültig vom 04.05.2012 bis 06.09.2012

VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2012/2013

Vollzitat: VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2012/2013 vom 11. April 2012 (MBl. SMK S. 310), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 20. August 2012 (MBl. SMK S. 446) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2013 (SächsABl. SDr. S. S 895)

I.
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung

1.
Der Teil B gilt für Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, allgemeinbildende Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges.
2.
Eltern im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die Personensorgeberechtigten.

II.
Vorbereitung und Beginn des Schuljahres

1.
Die Woche vom 27. August bis zum 31. August 2012 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
2.
Der Unterricht beginnt am 3. September 2012. Für Schulen des zweiten Bildungsweges beginnt der Unterricht in der Regel am 3. September 2012.
3.
Der Unterricht des zweiten Schulhalbjahres und des Kurshalbjahres 11/II beginnt am 18. Februar 2013. Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/II beginnt am 3. Januar 2013.
4.
Die Grundschulleiter und die Förderschulleiter gewährleisten, dass die Aufnahme der Schulanfänger am 1. September 2012 erfolgen kann.
5.
An jeder Schule findet ein Tag des Schulsports statt.

III.
Ferienregelung

Im Schuljahr 2012/2013 gilt folgende Ferienregelung:

Ferienregelung
Ferien Zeitraum
Herbstferien 22. Oktober 2012 bis 2. November 2012
Weihnachtsferien 22. Dezember 2012 bis 2. Januar 2013
Winterferien 4. Februar 2013 bis 15. Februar 2013
Osterferien 29. März 2013 bis 6. April 2013
Pfingstferien 18. Mai 2013 bis 22. Mai 2013
Sommerferien 15. Juli 2013 bis 23. August 2013
unterrichtsfreier Tag 10. Mai 2013

Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag. Darüber hinaus legt jede Schule im Einvernehmen mit der Sächsischen Bildungsagentur, dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung zwei frei bewegliche Ferientage fest.
Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen. Für Schulen des zweiten Bildungsweges kann das Staatsministerium für Kultus Ausnahmen genehmigen.

IV.
Ausgabe der Halbjahresinformationen, Schulberichte und Zeugnisse

Die Ausgabe der Halbjahresinformationen und Halbjahreszeugnisse sowie der Zeugnisse des Kurshalbjahres 11/I erfolgt am 1. Februar 2013. Die Ausgabe der Zeugnisse des Kurshalbjahres 12/I erfolgt am 21. Dezember 2012. Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, erfolgt die Ausgabe der Schulberichte und Jahreszeugnisse sowie der Zeugnisse des Kurshalbjahres 11/II am 12. Juli 2013.
Die Ausgabe der Abschlusszeugnisse für den Hauptschulabschluss, für den qualifizierenden Hauptschulabschluss und für den Realschulabschluss, der Zeugnisse über den erfolgreichen Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen und im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und der Abgangszeugnisse der Mittelschule und der Förderschule kann an der Mittelschule sowie der Förderschule zum Schulentlassungstermin erfolgen. Die Ausgabe der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife oder der Abgangszeugnisse des Gymnasiums, Abendgymnasiums und Kollegs ist in Ziffer VI Nr. 8 geregelt, die der Zeugnisse des Kurshalbjahres 12/II in Ziffer VI Nr. 5.

V.
Termine – Mittelschule, Abendmittelschule und allgemeinbildende Förderschulen

Die folgenden Termine gelten auch für allgemeinbildende Förderschulen, sofern in diesen Förderschulen Schüler nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet werden.

1.
Termine für die Abschlussprüfung und die besondere Leistungsfeststellung
 
a)
Die Fachlehrer übergeben dem Klassenlehrer für die Schüler der Klassenstufe 10 bis zum 13. Mai 2013 die Jahresnoten. Diese werden den Prüfungsteilnehmern am 15. Mai 2013 bekannt gegeben. Ebenfalls am 15. Mai 2013 erhalten die Schüler der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang einen Überblick über ihren Leistungsstand.
 
b)
Bis zum 17. Mai 2013 teilt jeder Teilnehmer der Abschlussprüfung seinem Fachlehrer das gewählte naturwissenschaftliche Fach sowie das gewählte mündliche Prüfungsfach mit. Jeder Teilnehmer der besonderen Leistungsfeststellung teilt seinem Fachlehrer bis zum 17. Mai 2013 mit, in welchen Fächern er seine verpflichtenden mündlichen Leistungsnachweise absolvieren möchte.
 
c)
Bis zum 3. Juni 2013 erfolgt die Festlegung, welche Teilnehmer der besonderen Leistungsfeststellung sowie der Prüfung im Fach Englisch für den praktischen Teil jeweils eine Gruppe bilden.
 
d)
Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung, die eine mündliche Prüfung oder einen mündlichen Leistungsnachweis oder eine mündliche Prüfung im Fach Sport absolvieren möchten, beantragen diese bis zum 17. Mai 2013 bei ihrem Fachlehrer.
2.
Schriftliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und schriftliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
Für die Durchführung der Prüfungen und Leistungsnachweise wird Folgendes festgelegt:
 
a)
Realschulabschluss
Realschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nachtermin
Englisch 23. Mai 2013 12. Juni 2013
Deutsch und Sorbisch 27. Mai 2013 14. Juni 2013
Mathematik 29. Mai 2013 17. Juni 2013
Physik/Chemie/ Biologie 31. Mai 2013 19. Juni 2013
 
b)
Hauptschulabschluss und qualifizierender Hauptschulabschluss
Hauptschulabschluss
Fach Termin Nachtermin
Fach Termin Nachtermin
Englisch 23. Mai 2013 12. Juni 2013
Deutsch und Sorbisch 27. Mai 2013 14. Juni 2013
Mathematik 29. Mai 2013 17. Juni 2013
 
c)
Die schriftlichen Prüfungen und Leistungsnachweise beginnen um 8.00 Uhr. Abweichungen davon bedürfen der Zustimmung der Sächsischen Bildungsagentur.
 
d)
Die Tage zwischen den schriftlichen Prüfungen sowie den schriftlichen Leistungsnachweisen sind für die Teilnehmer unterrichtsfrei.
 
e)
Bis zum 3. Juni 2013 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für den praktischen Teil der schriftlichen Prüfung sowie des schriftlichen Leistungsnachweises im Fach Englisch als auch für die Prüfung sowie den Leistungsnachweis im Fach Sport und gibt diesen den Teilnehmern bekannt.
 
f)
Bis zum 3. Juni 2013 sind den Teilnehmern des Ersttermins und bis zum 17. Juni 2013 den Teilnehmern des Nachtermins die Ergebnisse des schriftlichen Teils der Prüfung sowie der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch mitzuteilen.
 
g)
Der praktische Teil der schriftlichen Prüfung sowie des schriftlichen Leistungsnachweises zum Ersttermin im Fach Englisch ist im Zeitraum vom 5. Juni bis zum 14. Juni 2013 durchzuführen. Der praktische Teil der schriftlichen Prüfung sowie des schriftlichen Leistungsnachweises zum Nachtermin im Fach Englisch ist im Zeitraum vom 19. Juni bis zum 1. Juli 2013 durchzuführen. Gibt es für den praktischen Teil nur einen Teilnehmer, bestimmt der Fachausschuss eine geeignete Person für die Rolle des zweiten Teilnehmers.
 
h)
Am 11. Juni 2013 werden den Schülern der Klassenstufe 10 die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen sowie die erreichten vorläufigen Endnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und dem gewählten naturwissenschaftlichen Fach mitgeteilt. Ebenfalls am 11. Juni 2013 werden den Schülern der Klassenstufe 9 im Hauptschulbildungsgang die Ergebnisse der schriftlichen Leistungsnachweise sowie die erreichten vorläufigen Jahresnoten in den Fächern Deutsch und Mathematik mitgeteilt.
3.
Mündliche Prüfungen zum Erwerb des Realschulabschlusses und mündliche Leistungsnachweise zum Erwerb des Hauptschulabschlusses und des qualifizierenden Hauptschulabschlusses
 
a)
Die Schule bietet zur unmittelbaren Vorbereitung auf die mündlichen Prüfungen und Leistungsnachweise im Zeitraum vom 3. Juni bis zum 18. Juni 2013 Konsultationen an. Über Konsultationstermine nach dem 18. Juni 2013 entscheidet die Schule.
 
b)
Bis zum 13. Juni 2013 sollen die Schüler ihre Wünsche für zusätzliche mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise anmelden.
 
c)
Die mündlichen Prüfungen sowie Leistungsnachweise, einschließlich der zusätzlich beantragten, sind im Zeitraum vom 19. Juni bis zum 4. Juli 2013 durchzuführen. Abweichend hiervon ist eine von Schülern der vertieften sportlichen Ausbildung im Fach Sport beantragte mündliche Prüfung oder ein beantragter mündlicher Leistungsnachweis im Zeitraum vom 5. Juni bis zum 14. Juni 2013 durchzuführen. In Einzelfällen können mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise und zusätzlich beantragte mündliche Prüfungen sowie Leistungsnachweise auch noch nach dem 4. Juli 2013 bis zum 30. September 2013 durchgeführt werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet, zu welchem Termin innerhalb des Prüfungszeitraumes die einzelnen Prüfungen sowie Leistungsnachweise stattfinden, und gewährleistet, dass ein Teilnehmer an der Abschlussprüfung oder an der besonderen Leistungsfeststellung an einem Tag nur in einem Fach geprüft wird. Bis zum 17. Juni 2013 erstellt der Prüfungsausschuss einen Organisationsplan für die mündlichen Prüfungen sowie Leistungsnachweise und gibt diesen den Teilnehmern bekannt.
4.
Schulentlassung
Die Ausgabe der Zeugnisse findet im Zeitraum vom 5. Juli bis zum 12. Juli 2013 statt.
5.
Schulfremde Prüfungsteilnehmer an Mittelschulen
Schulfremde, die einen der Abschlüsse der Mittelschule erwerben wollen, müssen bis zum 22. Februar 2013 einen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung zum Erwerb des gewünschten Abschlusses bei der Sächsischen Bildungsagentur stellen. Bis zum 26. April 2013 informiert die Sächsische Bildungsagentur die schulfremden Prüfungsteilnehmer schriftlich, an welcher Mittelschule die Prüfung stattfindet.
6.
Anmeldung an Abendmittelschulen
Die Bewerber zum Besuch der Abendmittelschule sollen sich bis zum 14. Juni 2013 bei der Abendmittelschule ihrer Wahl anmelden.

VI.
Termine – Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg

1.
Bis zum 1. Oktober 2012 werden die gewählten Prüfungsfächer (Jahrgangsstufe 12) der Sächsischen Bildungsagentur mitgeteilt.
2.
Bis zum 16. Januar 2013 sollen behinderte Prüfungsteilnehmer die Festlegung von Maßnahmen zur Berücksichtigung ihrer Belange bei der Organisation und Gestaltung der Abiturprüfung bei der Sächsischen Bildungsagentur beantragen.
3.
Die Sächsische Bildungsagentur beruft die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse bis zum 19. Februar 2013.
4.
Am 26. März 2013 wird den Prüfungsteilnehmern bekannt gegeben, wer zur Abiturprüfung zugelassen ist und wer nicht zur Abiturprüfung zugelassen werden kann.
5.
Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen
Fach Erstprüfung Nachprüfung
  Erstprüfung Nachprüfung
Öffnen der Umschläge „Informationen für den Schulleiter“ 15. April 2013   8. Mai 2013
Schriftliche Prüfungen (Leistungskurs- und gegebenenfalls Grundkursfach):
Deutsch, Sorbisch 16. April 2013 13. Mai 2013
praktischer Prüfungsteil in Leistungskursfächern der neuen Fremdsprachen 17. April 2013 14. Mai 2013
Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch, Polnisch, Tschechisch, Italienisch, Latein, Griechisch 18. April 2013 15. Mai 2013
Kunst, Musik, Sport 19. April 2013 16. Mai 2013
Physik 22. April 2013 17. Mai 2013
Geschichte 23. April 2013 23. Mai 2013
Mathematik 24. April 2013 24. Mai 2013
Latinum, Hebraicum 25. April 2013 27. Mai 2013
Chemie 26. April 2013 28. Mai 2013
Geographie, Gemeinschaftskunde/ Rechtserziehung/ Wirtschaft 29. April 2013 29. Mai 2013
Biologie 30. April 2013 31. Mai 2013
Graecum   6. Mai 2013   3. Juni 2013
Evangelische Religion, Katholische Religion   7. Mai 2013   4. Juni 2013
Bis zum 7. Mai 2013 erfolgt der Bericht der notwendigen schriftlichen Nachprüfungen an die Sächsische Bildungsagentur. Anträge auf Anerkennung eines außergewöhnlichen Härtefalles gemäß § 38 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung an allgemeinbildenden Gymnasien im Freistaat Sachsen (Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung – OAVO) vom 12. April 2007 (SächsGVBl. S. 126), in der jeweils geltenden Fassung, sind bis zum 11. Juni 2013 beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu stellen. Die Abgabe aller korrigierten und endgültig bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt bis zum 10. Juni 2013. Die Termine für Erst-, Zweit- und gegebenenfalls Drittkorrektur werden durch die Sächsische Bildungsagentur bekannt gegeben.
Am 11. Juni 2013 wird den Prüfungsteilnehmern das Zeugnis für das Kurshalbjahr 12/II ausgehändigt.
6.
Mündliche Prüfungen
Die mündlichen Prüfungen (P4 und P5) werden vom 13. Mai bis zum 5. Juni 2013 durchgeführt.
Die Bekanntgabe der Ergebnisse der schriftlichen Abiturprüfung und der Ergänzungsprüfung, die Bekanntgabe der Zulassung oder Nichtzulassung zur mündlichen Ergänzungsprüfung sowie die Anordnung zusätzlicher mündlicher Prüfungen gemäß § 23 Abs. 10 Nr. 1 OAVO findet am 11. Juni 2013 statt.
Die Anordnung der zusätzlichen mündlichen Prüfungen gemäß § 23 Abs. 10 Nr. 2 OAVO durch den Prüfungsausschuss erfolgt am 14. Juni 2013.
Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen gemäß § 23 Abs. 10 Nr. 1 und 2 OAVO sowie die mündliche Ergänzungsprüfung (Latinum oder Graecum oder Hebraicum) werden vom 17. Juni bis zum 21. Juni 2013 durchgeführt.
Die Abschlussberatung des Prüfungsausschusses, die Bekanntgabe der Gesamtqualifikation und die Bekanntgabe der Entscheidung über Anträge auf Vorliegen eines außergewöhnlichen Härtefalles gemäß § 38 OAVO für die Prüfungsteilnehmer finden am 26. Juni 2013 statt.
7.
Besondere Lernleistung
Bis zum 1. Oktober 2012 berichtet jede Schule der Sächsischen Bildungsagentur zusammen mit den gewählten Prüfungsfächern über die Anzahl derjenigen Schüler der Jahrgangsstufe 12, die eine Besondere Lernleistung gemäß § 22 der OAVO in die Gesamtqualifikation einbringen werden.
Bis zum 21. Dezember 2012 (Ersttermin) sind die erarbeiteten schriftlichen Dokumentationen Besonderer Lernleistungen beim Schulleiter einzureichen. Für Prüfungsteilnehmer, die aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund, insbesondere wegen ärztlich attestierter Erkrankung, den Ersttermin nicht einhalten können, ist das Einreichen bis zum 1. Februar 2013 (Nachtermin) möglich.
Die Abgabe aller korrigierten und endgültig bewerteten schriftlichen Dokumentationen Besonderer Lernleistungen beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses erfolgt bis zum 3. Mai 2013.
Die Bekanntgabe der Bewertungsergebnisse aller schriftlichen Dokumentationen Besonderer Lernleistungen findet bis zum 8. Mai 2013 statt.
Die Kolloquien zu Besonderen Lernleistungen werden vom 13. Mai bis zum 5. Juni 2013 durchgeführt.
8.
Ausgabe der Zeugnisse
Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife und die Abgangszeugnisse des Gymnasiums, Abendgymnasiums und Kollegs werden an die Prüfungsteilnehmer in der Zeit vom 28. Juni bis zum 7. Juli 2013 ausgehändigt.
Für Schüler, die zum 1. Juli 2013 ihren Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst antreten, führt die Schule die Zeugnisausgabe bis zum 29. Juni 2013 durch.
9.
Analyseergebnisse
Der Bericht über die Analyseergebnisse der Abiturprüfung erfolgt durch den Schulleiter an die Sächsische Bildungsagentur bis zum 23. Juli 2013.
10.
Abiturprüfung für Schulfremde
Schulfremde, die an der Abiturprüfung teilnehmen wollen, sollen spätestens am 15. Oktober 2012 einen Antrag auf Teilnahme an der Prüfung bei der Sächsischen Bildungsagentur stellen. Spätestens am 20. November 2012 erfolgt durch die Sächsische Bildungsagentur die schriftliche Mitteilung der Entscheidung über den Antrag, gegebenenfalls die Zulassung der Antragsteller zum schriftlichen Prüfungsteil; die betroffenen Gymnasien werden benannt und von der Zulassung informiert.
Der schriftliche Prüfungsteil findet in dem Zeitraum statt, der in Nummer 5 geregelt ist. Die Bekanntgabe seiner Ergebnisse erfolgt am 11. Juni 2013. Die Zulassung oder Nichtzulassung zum mündlichen Prüfungsteil erfolgt am 18. Juni 2013. Der mündliche Prüfungsteil findet vom 19. Juni bis zum 24. Juni 2013 statt.
Zusätzliche mündliche Prüfungen gemäß § 46 Abs. 10 Nr. 2 OAVO sind in den Fächern des schriftlichen Teils der Prüfung beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bis zum 13. Juni 2013 schriftlich zu beantragen. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen in den Fächern des schriftlichen Teils der Prüfung werden vom 17. Juni bis zum 18. Juni 2013 durchgeführt.
In den Fächern des mündlichen Teils der Prüfung sind die zusätzlichen mündlichen Prüfungen gemäß § 46 Abs. 10 Nr. 2 OAVO spätestens am zweiten Werktag nach der erstmaligen Prüfung in diesem Fach beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses zu beantragen. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen in den Fächern des mündlichen Teils der Prüfung finden in der Zeit vom 27. Juni bis zum 28. Juni 2013 statt.
Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden an die Prüfungsteilnehmer in der Zeit vom 29. Juni bis zum 7. Juli 2013 ausgehändigt. Für Schulfremde, die zum 1. Juli 2013 ihren Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst antreten, führt die Schule die Zeugnisausgabe bis zum 29. Juni 2013 durch.

VII.
Wechsel an eine weiterführende Schule

1.
Bildungsempfehlung
Eltern der Schüler der Klassenstufen 5 der Mittelschule oder der allgemeinbildenden Förderschule in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Mittelschule unterrichtet wird, die das Gymnasium besuchen sollen, teilen dies dem jeweiligen Klassenlehrer bis zum 18. Februar 2013 mit. Die Bildungsempfehlungen in den Klassenstufen 4, 5 und 6 werden den Eltern am 1. März 2013 schriftlich bekannt gegeben. Sofern erst am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann, ist diese am 4. Juli 2013 den Eltern schriftlich bekannt zu geben. Grundsätzlich ist bis zur Bekanntgabe der Bildungsempfehlung das Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs abzuschließen.
2.
Die Gespräche mit den Eltern der Schüler der Klassenstufe 6 des Gymnasiums zur Schullaufbahnempfehlung sollen bis zum 15. Mai 2013 durchgeführt werden.
3.
Anmeldung und Aufnahme an der Mittelschule; abschlussbezogener Unterricht und Wahlpflichtbereich
 
a)
Anmeldung und Aufnahme an einer Mittelschule
Eltern von Schülern der Klassenstufe 4 mit Bildungsempfehlung, deren Kinder die Mittelschule besuchen sollen, melden ihre Kinder bis zum 8. März 2013 bei einer Mittelschule ihrer Wahl an. Auch Schüler, die eine Eignungsprüfung für das Gymnasium anstreben, können zunächst an einer Mittelschule angemeldet werden. Einen Bescheid über die Aufnahme an einer Mittelschule sollen die Eltern am 7. Juni 2013 erhalten.
 
b)
Abschlussbezogener Unterricht und Wahlpflichtbereich der Mittelschule
Die folgenden Regelungen gelten bei entsprechenden Bildungsgängen ebenfalls an allgemeinbildenden Förderschulen. Die Eltern der Schüler der Klassenstufe 6 teilen der Schule bis zum 18. Februar 2013 mit, mit welchem Abschlussziel ihre Kinder die Mittelschule besuchen sollen und welches Angebot sie im Wahlpflichtbereich der Schule wünschen. Die Entscheidung nach § 3 Abs. 4 und 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über Mittel- und Abendmittelschulen im Freistaat Sachsen (Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen – SOMIA) vom 11. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 277, 365) in der jeweils geltenden Fassung, wird durch die Klassenkonferenz bis spätestens 8. März 2013 getroffen und den Eltern unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Eine Änderung dieser Entscheidung gemäß § 3 Abs. 7 SOMIA kann bis 28. Juni 2013 erfolgen und ist den Eltern unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Eltern der Schüler der Klassenstufe 9 im Realschulbildungsgang teilen der Schule bis zum 8. März 2013 mit, welches der Fächer Musik oder Kunst beziehungsweise Geschichte oder Geographie ihr Kind in der Klassenstufe 10 fortführen soll.
4.
Aufnahme von Schülern der Klassenstufen 4, 5 oder 6 an das Gymnasium
 
a)
Anmeldung
Die folgenden Regelungen gelten entsprechend für Schüler allgemeinbildender Förderschulen in Klassen, in denen nach den Lehrplänen der Grundschule oder Mittelschule unterrichtet wird. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können bis zum 8. März 2013 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Auch Schüler, die eine Eignungsprüfung für das Gymnasium anstreben, können an einem solchen angemeldet werden. Der Schulleiter berät die Eltern in diesem Fall darüber, dass zunächst eine Anmeldung an der Mittelschule ihrer Wahl erfolgen sollte. Die Eltern von Schülern, denen keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt worden ist, können nach bestandener Eignungsprüfung für den Besuch des Gymnasiums bis zum 27. März 2013 einen Antrag auf Aufnahme ihrer Kinder bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Sofern die Schüler bereits an einer Mittelschule angemeldet wurden, sind sie von ihren Eltern bei der Mittelschule abzumelden. Die Eltern von Schülern, die an der Eignungsprüfung teilgenommen haben und bereits am Gymnasium angemeldet sind, teilen dem Schulleiter das Ergebnis der Eignungsprüfung bis zum 27. März 2013 mit. Im Falle des Nichtbestehens der Eignungsprüfung melden die Eltern den Schüler an einer Mittelschule an. Die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt worden ist, können bis zum 15. Juli 2013 einen Antrag auf Aufnahme ihres Kindes bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen.
 
b)
Eignungsprüfung für Schüler der Klassenstufe 4
 
 
aa)
Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung
Die Eltern von Schülern, die keine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erhalten haben, die aber für ihre Kinder den Besuch des Gymnasiums wünschen, werden durch die Schule, die ihre Kinder besuchen, darauf hingewiesen, dass ein Besuch des Gymnasiums nur nach Bestehen einer Eignungsprüfung möglich ist oder gegebenenfalls nach einer so deutlichen Steigerung der Leistungen im 2. Schulhalbjahr, dass am Ende des Schuljahres eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erteilt werden kann. Den Antrag auf Teilnahme an der Eignungsprüfung stellen die Eltern bis zum 4. März 2013 für die Schüler der Klassenstufe 4 bei der Grundschule oder allgemeinbildenden Förderschule unter Angabe des Gymnasiums ihrer Wahl. Die Grundschulen und allgemeinbildenden Förderschulen informieren am 5. März 2013 die Gymnasien über die Anzahl der Teilnehmer an der Eignungsprüfung, die den Besuch des jeweiligen Gymnasiums wünschen.
 
 
bb)
Termine der Eignungsprüfung
Die Eignungsprüfung für Schüler ohne Bildungsempfehlung für das Gymnasium findet am 7. März 2013 an den von der Sächsischen Bildungsagentur bestimmten Grundschulen statt. Die Nachprüfung für Schüler, die aus wichtigem Grund an der Prüfungsteilnahme verhindert waren, findet am 21. März 2013 an den von der Sächsischen Bildungsagentur bestimmten Grundschulen statt.
 
 
cc)
Ergebnis der Eignungsprüfung
Das Ergebnis der Eignungsprüfung wird den Eltern der Schüler der Klassenstufe 4 durch die Grundschule, an der das Kind die Eignungsprüfung abgelegt hat, bis zum 15. März 2013 und bei Teilnahme an der Nachprüfung am 22. März 2013 schriftlich mitgeteilt.
 
c)
Entscheidung über die Aufnahme
Die Gymnasien berichten der Sächsischen Bildungsagentur am 12. April 2013 mit Stichtag 12. April 2013 über die Anzahl der Neuzugänge für die Klassenstufen 5, 6 und 7 und über Aufnahmekapazitäten. Einen Bescheid über die Aufnahme an einem Gymnasium sollen die Eltern am 7. Juni 2013 erhalten. Für die Eltern von Schülern, denen eine Bildungsempfehlung für das Gymnasium erst am Ende des Schuljahres erteilt werden konnte, erfolgt eine Entscheidung über die Aufnahme am Gymnasium am 2. August 2013.
 
d)
Aufnahme von Schülern der Klassenstufe 10 der Mittelschule an das Gymnasium
Die Eltern von Schülern, die nach der Klassenstufe 10 der Mittelschule zum Gymnasium wechseln wollen, müssen bis zum 8. März 2013 einen Antrag auf Aufnahme bei dem Gymnasium ihrer Wahl stellen. Die Eltern derjenigen Schüler der Klassenstufe 10 der Mittelschule, die zum 8. März 2013 die Zugangsvoraussetzungen gemäß § 32 Abs. 4 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein bildende Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien – SOGY) vom 3. August 2004 (SächsGVBl. S. 336, 576), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 16. Juli 2010 (SächsGVBl. S. 228, 230) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, nicht erfüllt haben, aber diese mit der bestandenen Prüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses erfüllen, stellen bis zum 15. Juli 2013 bei dem Gymnasium ihrer Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Gymnasium. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Gymnasium sowie die Bekanntgabe, welchem Gymnasium der Schüler zugewiesen wird, ist den Eltern bis zum 2. August 2013 schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung durch die Sächsische Bildungsagentur, wenn der Besuch des Unterrichts in der 2. Fremdsprache nicht nachgewiesen werden kann, und in allen anderen Fällen durch den zuständigen Schulleiter mitzuteilen.

I.
Vorbereitung des Schuljahres, Beginn und Ende des Unterrichts

1.
Die Woche vom 27. August bis zum 31. August 2012 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
2.
Der Unterricht beginnt für alle berufsbildenden Schulen am 3. September 2012. Der Unterricht des ersten Schulhalbjahrs endet am 1. Februar 2013, bei Teilzeitausbildungen erst am 2. Februar 2013. Der Unterricht des zweiten Schulhalbjahres beginnt am 18. Februar 2013.
3.
Es gelten folgende Sonderregelungen:
 
a)
Berufsfachschule für Krankenpflege, Berufsfachschule für Hebammen und Entbindungspfleger:
Der Unterricht kann am 1. September 2012 oder am 1. März 2013 beginnen. Diese Schulen melden den gewählten Termin für den Unterrichtsbeginn mindestens zwei Monate vorher an die Sächsische Bildungsagentur.
 
b)
Berufliches Gymnasium:
Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/I endet am 1. Februar 2013. Der Unterricht des Kurshalbjahres 12/II beginnt am 18. Februar 2013. Der Unterricht des Kurshalbjahres 13/I endet am 21. Dezember 2012. Der Unterricht des Kurshalbjahres 13/II beginnt am 3. Januar 2013.

II.
Ferienregelung

1.
Grundsätzliche Regelung
Im Schuljahr 2012/2013 gilt folgende Ferienregelung:
Ferienregelung
Ferien Zeitraum
Herbstferien 22. Oktober 2012 bis 2. November 2012
Weihnachtsferien 22. Dezember 2012 bis 2. Januar 2013
Winterferien 4. Februar 2013 bis 15. Februar 2013
Osterferien 29. März 2013 bis 6. April 2013
Pfingstferien 18. Mai 2013 bis 22. Mai 2013
Sommerferien 15. Juli 2013 bis 23. August 2013
unterrichtsfreier Tag 10. Mai 2013
Angegeben sind jeweils der erste und der letzte Ferientag.
Die Termine für zwei frei bewegliche Ferientage werden von jeder Schule im Einvernehmen mit der Sächsischen Bildungsagentur, dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung festgelegt.
2.
Ausnahmen an einzelnen Schularten
 
a)
Berufsschule:
Die Herbstferien können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere in Abstimmung mit benachbarten Schulen, mit den Ausbildungsbetrieben oder mit überbetrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, ganz oder teilweise verlegt werden.
 
b)
Vollzeitschulische Bildungsgänge:
Für Betriebspraktika oder die berufspraktische Ausbildung, die außerhalb schulischer Einrichtungen durchgeführt werden, kann in begründeten Fällen von der Ferienregelung abgewichen werden, ohne jedoch die Anzahl der Ferientage zu ändern.
 
c)
Abweichende Ferienregelungen nach den Buchstaben a und b sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen und bis zum 28. September 2012 der Sächsischen Bildungsagentur mitzuteilen.
 
d)
Weitere Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Genehmigung der Sächsischen Bildungsagentur.
3.
Sonderregelungen
Für Schüler der Fachschulen – Fachbereich Sozialwesen – gilt die Ferienregelung nach Ziffer II Nr. 1 während der berufspraktischen Ausbildung nur insoweit, als die Praktikantenstelle nichts anderes vorsieht.

III.
Prüfungszeiträume und -termine

1.
Soweit keine zentralen Prüfungen durchgeführt werden oder zentrale Prüfungstermine nicht vorgegeben sind, legt das Berufliche Schulzentrum die Prüfungstermine in Abstimmung mit der Sächsischen Bildungsagentur fest. Für alle Prüfungen sind die in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeiträume verbindlich, soweit nicht Ausnahmen nach Nr. 2, 3 oder 4 zugelassen sind.
2.
Für medizinische Berufsfachschulen, Berufsfachschulen für Podologen, Berufsfachschulen für Pharmazeutisch-technische Assistenten und Berufsfachschulen für Rettungsassistenten setzt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit dem Schulleiter die Prüfungstermine fest.
3.
Für die Berufsfachschule für Altenpflege, die Berufsfachschule für Pflegehilfe und die Berufsfachschule für medizinische Dokumentation legt die Sächsische Bildungsagentur einheitliche Prüfungstermine für die schriftliche Prüfung im Rahmen des in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeitraumes fest. Sind darüber hinaus weitere Prüfungstermine notwendig, legt diese die Sächsische Bildungsagentur fest.
4.
An der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen – finden die schriftlichen Prüfungen in der Fachrichtung Heilpädagogik im Zeitraum vom 21. Januar bis zum 1. Februar 2013 statt, wenn sich die berufspraktische Ausbildung an die schulische Ausbildung anschließt. In der Fachrichtung Heilerziehungspflege und in der Fachrichtung Sozialpädagogik kann im Zeitraum vom 11. März bis zum 22. März 2013 die schriftliche Prüfung stattfinden, wenn die berufspraktische Ausbildung parallel zur schulischen Ausbildung durchgeführt wird und der schulische Teil bis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist. Sofern die Sächsische Bildungsagentur im Bereich der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen – andere Prüfungszeiträume für angezeigt hält, entscheidet darüber das Staatsministerium für Kultus.
5.
Für die zentralen Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen, für die Abiturprüfungen an den Beruflichen Gymnasien und für die Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung werden folgende Termine festgelegt:
 
a)
Berufsfachschule für Wirtschaft
 
 
aa)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/ Wiederholtermin
Komplexprüfung IT-Anwendungen und IT-Systeme ab 3. Juni 2013 ab 2. September 2013
Fachenglisch 10. Juni 2013 9. September 2013
Komplexprüfung Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse, Rechnungswesen und Controlling 12. Juni 2013 11. September 2013
 
 
 
Die mündliche Prüfung in Fachenglisch kann frühestens am 13 Mai 2013 stattfinden.
 
 
bb)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Fremdsprachen
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Fremdsprachen
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/ Wiederholtermin
Büromanagement und Kommunikation ab 3. Juni 2013 ab 2. September 2013
zweite Fremdsprache (Französisch, Russisch, Spanisch) 10. Juni 2013 9. September 2013
Englisch 12. Juni 2013 11. September 2013
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse 14. Juni 2013 13. September 2013
 
 
 
In welcher der aufgeführten zweiten Fremdsprachen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von der Sächsischen Bildungsagentur zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 11. September 2012 mitzuteilen. Die mündlichen Prüfungen in dem Wahlpflichtfach, in Englisch und in der zweiten Fremdsprache können frühestens am 13. Mai 2013 stattfinden.
 
 
cc)
Fremdsprachenkorrespondent/in
Fremdsprachenkorrespondent/in
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/ Wiederholtermin
Managementassistenz und interkulturelle Kommunikation ab 3. Juni 2013 ab 2. September 2013
zweite Fremdsprache (Wirtschaftsfranzösisch, Wirtschaftsrussisch) 10. Juni 2013 9. September 2013
Das Unternehmen am Binnenmarkt und in der Außenwirtschaft 12. Juni 2013 11. September 2013
Wirtschaftsenglisch 14. Juni 2013 13. September 2013
 
 
 
In welcher der aufgeführten zweiten Fremdsprachen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von der Sächsischen Bildungsagentur zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus und bis zum 11. September 2012 mitzuteilen. Die mündlichen Prüfungen in Wirtschaftsenglisch, in der zweiten und dritten Fremdsprache können frühestens am 13. Mai 2013 stattfinden.
 
 
dd)
Internationale/r Touristikassistent/in
Internationale/r Touristikassistent/in
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach/Lernfeld Termin Nach-/ Wiederholtermin
Reisen organisieren und verkaufen oder Touristische Leistungen am Markt beschaffen ab 3. Juni 2013 ab 2. September 2013
Englisch 10. Juni 2013 9. September 2013
Komplexprüfung Märkte analysieren und Marketingprozesse gestalten, Managementprozesse vorbereiten, durchführen und dokumentieren 12. Juni 2013 11. September 2013
Managementprozesse vorbereiten, durchführen und dokumentieren* 12. Juni 2013 11. September 2013
zweite Fremdsprache (Französisch, Russisch, Spanisch) 14. Juni 2013 13. September 2013
dritte Fremdsprache (Spanisch)* 14. Juni 2013 13. September 2013
 
 
 
Die mit * gekennzeichneten Fächer gelten nur für Schüler, welche die Abschlussprüfung gemäß § 126 Abs. 7 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus und Sport über die Berufsfachschule im Freistaat Sachsen (Schulordnung Berufsfachschule – BFSO) vom 27. April 2011 (SächsGVBl. S. 120), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 323, 324) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung, absolvieren. Diese Schüler sind von der Sächsischen Bildungsagentur zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 15. Oktober 2012 mitzuteilen. In welcher der aufgeführten zweiten Fremdsprachen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, ist von der Sächsischen Bildungsagentur zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 11. September 2012 mitzuteilen. Die mündlichen Prüfungen in Englisch und in der dritten Fremdsprache können frühestens am 13. Mai 2013 stattfinden.
 
 
ee)
Assistent/in für Hotelmanagement
Assistent/in für Hotelmanagement
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach/Lernfeld Termin Nach-/ Wiederholtermin
Technologische Prozesse in der Gastronomie gestalten oder Gastgewerbliche Prozesse gestalten ab 3. Juni 2013 ab 2. September 2013
Komplexprüfung Märkte analysieren und Marketingprozesse gestalten, Managementprozesse vorbereiten, durchführen und dokumentieren 10. Juni 2013 9. September 2013
Managementprozesse vorbereiten, durchführen und dokumentieren* 10. Juni 2013 9. September 2013
Französisch 12. Juni 2013 11. September 2013
Englisch 14. Juni 2013 13. September 2013
 
 
 
Das mit * gekennzeichnete Fach gilt nur für Schüler, welche die Abschlussprüfung gemäß § 126 Abs. 7 BFSO absolvieren. Diese Schüler sind von der Sächsischen Bildungsagentur zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus und bis zum 15. Oktober 2012 mitzuteilen.
 
b)
Fachoberschule sowie Erwerb der Fachhochschulreife in berufsqualifizierenden Bildungsgängen
Fachoberschulet
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/ Wiederholtermin
fachrichtungsbezogenes Fach/praktische Prüfung in der Fachrichtung Gestaltung 31. Mai 2013 6. September 2013
Englisch 3. Juni 2013 9. September 2013
Mathematik 5. Juni 2013 11. September 2013
Deutsch 7. Juni 2013 13. September 2013
 
 
Die mündliche Prüfung in Englisch kann frühestens am 13. Mai 2013 stattfinden.
 
c)
Berufliches Gymnasium
Schriftliche Abiturprüfung
Berufliches Gymnasium
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach
(G = Grundkurs,
L = Leistungskurs)
Termin Nachtermin
Mathematik (G/L) 26. April 2013 3. Juni 2013
Deutsch (G/L) 30. April 2013 4. Juni 2013
Englisch (L) 2. Mai 2013 5. Juni 2013
Agrartechnik mit Biologie (L) 6. Mai 2013 6. Juni 2013
Biotechnik (L) 6. Mai 2013 6. Juni 2013
Ernährungslehre mit Chemie (L) 6. Mai 2013 6. Juni 2013
Gesundheit und Soziales (L) 6. Mai 2013 6. Juni 2013
Informatiksysteme (L) 6. Mai 2013 6. Juni 2013
Technik/Bautechnik (L) 6. Mai 2013 6. Juni 2013
Technik/Datenverarbeitungstechnik (L) 6. Mai 2013 6. Juni 2013
Technik/Elektrotechnik (L) 6. Mai 2013 6. Juni 2013
Technik/Maschinenbautechnik (L) 6. Mai 2013 6. Juni 2013
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen (L) 6. Mai 2013 6. Juni 2013
Geschichte/Gemeinschaftskunde (G) 8. Mai 2013 7. Juni 2013
Physik (G) 8. Mai 2013 7. Juni 2013
 
 
Im Prüfungszeitraum vom 22. April bis zum 31. Mai 2013 findet für die Jahrgangsstufe 13 kein Unterricht statt. Der Haupttermin für den praktischen Prüfungsteil im Leistungskursfach Englisch wird auf den 22. April 2013 festgelegt. Der Nachtermin liegt im Zeitraum vom 23. April 2013 bis zum 13. Juni 2013. Die mündlichen Prüfungen im vierten und fünften Prüfungsfach finden im Zeitraum vom 13. Mai bis zum 31. Mai 2013 statt. Schüler, die an schriftlichen Prüfungen zum Nachtermin teilgenommen haben, werden vom 10. Juni bis zum 13. Juni 2013 im vierten und fünften Prüfungsfach mündlich geprüft. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen finden für alle Schüler in der Zeit vom 14. Juni bis zum 5. Juli 2013 statt.
 
d)
Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung 2
Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen
Fach Bereich Niveaustufe mündliche Prüfung schriftliche Prüfung
Fach Bereich Niveaustufe mündliche Prüfung
(frühestens)
schriftliche Prüfung
Englisch gastgewerbliche Berufe, erzieherische Berufe, Gesundheits- und Pflegeberufe II 7. Januar 2013 17. April 2013
Englisch IT-Berufe II 7. Januar 2013 10. Juni 2013
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe, gewerblich-technische Berufe II 7. Januar 2013 25. Juni 2013
Englisch Chemie- und chemieverwandte Berufe II 7. Januar 2013 28. Juni 2013
Englisch Touristikberufe III 7. Januar 2013 10. Juni 2013
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 7. Januar 2013 12. Juni 2013
Englisch gastgewerbliche Berufe III 7. Januar 2013 14. Juni 2013
Englisch Bankkaufleute III 7. Januar 2013 28. Juni 2013
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe IV 7. Januar 2013 14. Juni 2013
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 7. Januar 2013 10. Juni 2013
Französisch gastgewerbliche Berufe II 7. Januar 2013 12. Juni 2013
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 7. Januar 2013 10. Juni 2013
Französisch Touristikberufe III 7. Januar 2013 14. Juni 2013
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 7. Januar 2013 10. Juni 2013
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 7. Januar 2013 10. Juni 2013
Russisch Touristikberufe III 7. Januar 2013 14. Juni 2013
Spanisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 7. Januar 2013 10. Juni 2013
Spanisch Touristikberufe III 7. Januar 2013 14. Juni 2013

IV.
Weitere Termine

1.
Die Aufnahmeprüfung der Fachoberschule, Fachrichtung Gestaltung ist am 20. April 2013 durchzuführen.
2.
Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung:
Die Anmeldung durch die Schüler bei der Schulleitung ist bis zum 30. November 2012 möglich. Die Schulleitung meldet die Zahl der Teilnehmer bis zum 7. Dezember 2012 an die Sächsische Bildungsagentur.
3.
Schüler der einjährigen Berufsfachschule für Technik erhalten am 3. Juni 2013 die Prüfungsaufgabe für die praktische Prüfung.
4.
Berufliches Gymnasium
 
a)
Termine im Zusammenhang mit der Abiturprüfung
Termine im Zusammenhang mit der Abiturprüfung
Aktion Termin
Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung 28. März 2013
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Haupttermin)   3. Juni 2013
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Nachtermin) 10. Juni 2013
 
b)
Termine zur Besonderen Lernleistung (BELL)
Termine zur Besonderen Lernleistung (BELL)
Aktion Termin
Abgabe der korrigierten und bewerteten BELL beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 18. April 2013
Öffentliches Kolloquium 23. bis 31. Mai 2013
 
c)
Termine der Vergleichsarbeiten in Klassenstufe 11
Vergleichsarbeiten
Fach Termin
Deutsch 14. Juni 2013
Englisch 18. Juni 2013
Mathematik 20. Juni 2013

V.
Zeugnisausgabe

1.
Zeugnisse der Fachhochschulreife und Abgangszeugnisse der Fachoberschulen werden in der Zeit vom 4. Juli bis zum 14. Juli 2013 ausgegeben. Für Schüler, die zum 1. Juli 2013 ihren Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst antreten, führt die Schule die Zeugnisausgabe bis zum 30. Juni 2013 durch.
2.
Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife und Abgangszeugnisse der Beruflichen Gymnasien werden in der Zeit vom 28. Juni bis zum 14. Juli 2013 ausgegeben. Für Schüler, die zum 1. Juli 2013 ihren Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst antreten, führt die Schule die Zeugnisausgabe bis zum 30. Juni 2013 durch.

VI.
Pädagogische Tage

Jedem Beruflichen Schulzentrum stehen zwei Pädagogische Tage im Schuljahr zur Verfügung, die der inhaltlichen Entwicklung der Schule dienen. Pädagogische Tage finden in der Regel an unterrichtsfreien Tagen statt. Wenn die Teilnahme von Schülern an diesen Veranstaltungen vorgesehen ist, können sie auch an Unterrichtstagen stattfinden.

VII.
Berufs- und Studienorientierung

1.
Die Messe „horizon – Die Messe für Studium und Abiturientenausbildung“ findet am 22./23. September 2012 in der Kongresshalle Leipzig statt.
2.
Zur Studien- und Berufsberatung findet am 10. Januar 2013 ein „Tag der offenen Tür“ an den sächsischen Hochschulen statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an dieser Veranstaltung als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
3.
Die Bildungs-, Job- und Gründermesse „KarriereStart 2013“ findet vom 18. Januar bis zum 20. Januar 2013 in der Messe Dresden statt.
4.
Vom 2. Juli bis zum 7. Juli 2013 finden die WorldSkills (Berufe-Weltmeisterschaften) in Leipzig auf der Neuen Messe statt.
5.
Zur Berufsberatung der Agenturen für Arbeit finden für Schüler des Berufsvorbereitungsjahres, des Berufsgrundbildungsjahres und der berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit spezielle Veranstaltungen der Berufsinformationszentren statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an diesen Veranstaltungen als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
6.
Zur Berufsberatung kann an berufsbildenden Schulen ein „Tag der offenen Tür“ durchgeführt werden. Die Beruflichen Schulzentren geben den Termin dieser Veranstaltung am Beginn des Schuljahres über die Sächsische Bildungsagentur bekannt.
7.
Zur Schullaufbahnberatung finden an Grundschulen und an Mittelschulen Informationsveranstaltungen statt. An diesen Veranstaltungen sollen auch Lehrkräfte berufsbildender Schulen teilnehmen.

VIII.
Anlage zu Teil C Ziffer III Nr. 1 Satz 2

1
Einmalig definierte Berechnungsgrundlage
2
In den Sprachen Französisch, Russisch und Spanisch wird das präzisierte Prüfungsangebot bis zum 15. Oktober 2012 per Erlass durch das Staatsministerium für Kultus bekannt gegeben.

Marginalspalte

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

MBl. SMK 2012 Nr. 6, S. 310
Fsn-Nr.: 710-V12.3

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 4. Mai 2012

Fassung gültig bis: 6. September 2012