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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Justizorganisation

Vollzitat: VwV Justizorganisation vom 14. Dezember 2011 (SächsJMBl. S. 123), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 25. Juni 2019 (SächsJMBl. S. 311) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 6. Dezember 2019 (SächsABl. SDr. S. S 374)

II.
Durchführung des Sitzungs- und Vorführdienstes
bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

Der Sitzungs- und der Vorführdienst wird bei den Gerichten Amtsgericht Bautzen, Landgericht und Amtsgericht Chemnitz, Landgericht und Amtsgericht Dresden, Landgericht und Amtsgericht Görlitz, Landgericht und Amtsgericht Leipzig, Landgericht und Amtsgericht Zwickau sowie für die auswärtigen Kammern des Landgerichts Görlitz mit Sitz in Bautzen durch die Justizwachtmeister wahrgenommen. Der Sitzungsdienst in der Fachgerichtsbarkeit wird im Bedarfsfall in Abstimmung zwischen den Justizdienststellen durch die Justizwachtmeister der Land- oder Amtsgerichte vor Ort unterstützt. Im Übrigen erfolgt eine Unterstützung durch Kräfte des Justizvollzugs.

IV.
Umgang mit Schusswaffen

Der Nachweis der erforderlichen Sachkunde für die Entgegennahme, vorübergehende Aufbewahrung und Übergabe von Schusswaffen nach § 4 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Durchführung des Waffengesetzes vom 31. August 2017 (SächsGVBl. S. 502) wird durch eine Ausbildung mit bestandener Kenntnisüberprüfung erbracht. Inhalt und Umfang dieser Ausbildung werden durch die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Aus- und Fortbildung der Bediensteten des Justizwachtmeisterdienstes im Umgang mit Schusswaffen vom 21. Juni 2019 (unveröffentlicht) geregelt.