Bekanntmachung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
über den Stundensatz zur Honorarberechnung der Prüfsachverständigen für die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen und der Prüfsachverständigen für den Erd- und Grundbau
Vom 10. November 2011
Das Staatsministerium des Innern hat gemäß § 41 Abs. 2 Satz 6 der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung (Durchführungsverordnung zur SächsBO – DVOSächsBO) vom 2. September 2004 (SächsGVBl. S. 427), die zuletzt durch Verordnung vom 4. Mai 2011 (SächsGVBl. S. 159) geändert worden ist, einmal jährlich den der Honorarberechnung zugrunde zu legenden Stundensatz bekannt zu geben.
Für die Vereinbarung von Honoraren für Bescheinigungsaufträge beträgt ab dem 1. Januar 2012 der Stundensatz nach § 41 Abs. 2 Satz 4 DVOSächsBO
83 EUR.
Dresden, den 10. November 2011
Sächsisches Staatsministerium des Innern
In Vertretung des Abteilungsleiters
Köppl
Referatsleiter