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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Liquiditätshilfe

Vollzitat: Liquiditätshilfe vom 24. August 2010 (SächsABl. SDr. S. S 144)

1
Aktivpositionen des Umlaufvermögens (das heißt der Vermögenswerte, die kurzfristig umgeschlagen werden) im Sinne des Handeslgesetzbuches, somit sind ausdrücklich keine Investitionen in Anlagevermögen umfasst.
2
Zum Zeitpunkt des Erlasses dieser Richtlinie gilt die Empfehlung der Kommission 2003/361/EGesetz vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Az.: K[2003]14229), in der jeweils geltenden Fassung.
3
Zum Zeitpunkt des Erlasses der Richtlinie gilt die im ABl. EU C 244/2 vom 1.10.2004 veröffentlichte Mitteilung.
4
Schäden durch wild abfließendesWasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation sowie Hangrutsch sind eingeschlossen.