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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Einführung der Strafverfolgungsstatistik (VwV StVerfSt)

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Einführung der Strafverfolgungsstatistik (VwV StVerfSt) vom 13. September 1993 (SächsABl. S. 1129)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
zur Änderung der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Einführung der Strafverfolgungsstatistik
(VwV StVerfSt)

Vom 13. September 1993

I

Die Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz über die Einführung der Strafverfolgungsstatistik vom 20. Dezember 1991 (SächsABl. 1992 S. 35) wird wie folgt geändert:

1.
In Nr. II. l.a) werden
die Worte „von der Generalstaatsanwaltschaft“ durch die Worte „von der Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht“ und die Worte „der Besondere Senat des Bezirksgerichts Dresden“ durch die Worte „das Oberlandesgericht“ ersetzt.
2.
In Nr. II. l.b) werden die Worte „von den Kreisgerichten“ durch die Worte „von den Amtsgerichten“ ersetzt.

II

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Dresden, den 13. September 1993

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 1993 Nr. 45, S. 1129

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 8. Oktober 1993

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2001