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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Formblättern für Prüfungen an berufsbildenden Schulen

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zu Formblättern für Prüfungen an berufsbildenden Schulen vom 1. Juni 1993 (MBl. SMK S. 223), zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628; 2008 S. 469)

Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zu Formblättern für Prüfungen an berufsbildenden Schulen

Vom 1. Juni 1993

1.
Zur Durchführung der Abschlussprüfung an Berufsfachschulen, Fachoberschulen und an Fachschulen sowie der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege sind die als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Formblätter zu verwenden. Zur Durchführung der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien sind die als Anlagen 2 bis 4 beigefügten Formblätter zu verwenden.
 
Inhaltsübersicht
Anlage Thema
Anlage 1 „Notenliste der Abschlussprüfung“
Format DIN A3, gefaltet, vierseitig
Anlage 2 „Protokoll über die schriftliche Abschlussprüfung“
Format DIN A4, zweiseitig
Anlage 3 „Protokoll über die mündliche Abschlussprüfung“
Format DIN A4, einseitig
Anlage 4 „Protokoll über die Abitur-Schlusssitzung“
Format DIN A4, zweiseitig
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Nowak
Staatssekretär

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 1993 Nr. 7, S. 223
    Fsn-Nr.: 710-V93.5

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. Juli 1993

    Fassung gültig bis: 2. April 2009