Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zu Formblättern für Prüfungen an berufsbildenden Schulen
Vom 1. Juni 1993
- 1.
- Zur Durchführung der Abschlussprüfung an Berufsfachschulen, Fachoberschulen und an Fachschulen sowie der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege sind die als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Formblätter zu verwenden. Zur Durchführung der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien sind die als Anlagen 2 bis 4 beigefügten Formblätter zu verwenden.
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Inhaltsübersicht Anlage Thema Anlage 1 „Notenliste der Abschlussprüfung“
Format DIN A3, gefaltet, vierseitigAnlage 2 „Protokoll über die schriftliche Abschlussprüfung“
Format DIN A4, zweiseitigAnlage 3 „Protokoll über die mündliche Abschlussprüfung“
Format DIN A4, einseitigAnlage 4 „Protokoll über die Abitur-Schlusssitzung“
Format DIN A4, zweiseitig
- 2.
- Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Nowak
Staatssekretär