Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus
zu Formblättern für Prüfungen an berufsbildenden Schulen

Vom 1. Juni 1993

1.
Zur Durchführung der Abschlussprüfung an Berufsfachschulen, Fachoberschulen und an Fachschulen sowie der Prüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife über besondere Bildungswege sind die als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Formblätter zu verwenden. Zur Durchführung der Abiturprüfung an beruflichen Gymnasien sind die als Anlagen 2 bis 4 beigefügten Formblätter zu verwenden.
 
Inhaltsübersicht
Anlage Thema
Anlage 1 „Notenliste der Abschlussprüfung“
Format DIN A3, gefaltet, vierseitig
Anlage 2 „Protokoll über die schriftliche Abschlussprüfung“
Format DIN A4, zweiseitig
Anlage 3 „Protokoll über die mündliche Abschlussprüfung“
Format DIN A4, einseitig
Anlage 4 „Protokoll über die Abitur-Schlusssitzung“
Format DIN A4, zweiseitig
2.
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

Nowak
Staatssekretär

Anlagen

Anlage 1

Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4