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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 244)

Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 14. Juli 2005

I.

Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche vom 19. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 160) wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer VII Nr. 18 wird wie folgt gefasst:
 
„18.
Beschäftigung und Arbeitsmarkt (mit Ausnahme der Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II – Mehraufwandsvariante);“,
2.
Ziffer VIII Nr. 6 wird wie folgt gefasst:
 
„6.
Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (soweit nicht das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit nach Ziffer VII. Nr. 18 zuständig ist),
 Sammlungswesen;“.

II.

Dresden, den 14. Juli 2005

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2005 Nr. 6, S. 244

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 19. Mai 2005

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2007