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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 19. Mai 2005 (SächsGVBl. S. 160), der zuletzt durch den Beschluss vom 4. April 2007 (SächsGVBl. S. 99) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 480)

Beschluss
der Sächsischen Staatsregierung
über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vom 19. Mai 2005

[Geändert durch Beschluss vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 244) und durch
Beschluss vom 4. April 2007 (SächsGVBl. S. 99) mit Wirkung vom 10. Oktober 2006]

I.
Staatskanzlei
  1.
Grundsätzliche Fragen der Bundes- und Landesverfassung im Rahmen der Richtlinienkompetenz des Ministerpräsidenten nach Artikel 63 Abs. 1 der Verfassung, Prüfung beschlossener Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit im Rahmen der Gegenzeichnung des Ministerpräsidenten nach Artikel 76 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung;
  2.
Unterstützung des Ministerpräsidenten bei der Bestimmung der Richtlinien der Politik, Ressortkoordinierung;
  3.
Gnadensachen, soweit der Ministerpräsident zuständig ist;
  4.
grundsätzliche Fragen des Staatsgebietes und seiner Einteilung;
  5.
Staatswappen, Beflaggungswesen, Ordensangelegenheiten;
  6.
Protokollangelegenheiten, Konsulatwesen;
  7.
Normprüfungsausschuss (in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium der Justiz und dem Staatsministerium des Innern);
  8.
Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt, Sächsisches Amtsblatt, Sächsisches Ausschreibungsblatt, Datenbank ELVOS;
  9.
Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses;
10.
allgemeine Fragen der Staatsverwaltung sowie der Organisation und des Aufgabenkreises der Behörden, Verwaltungsstruktur;
11.
Verkehr mit dem Landtag;
12.
allgemeine Beziehungen zum Bund und zu den anderen Ländern;
13.
grundsätzliche Fragen der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union, Koordinierung der Europapolitik der Staatsregierung;
14.
Koordinierung der Hilfe für Mittel- und Osteuropa und GUS-Staaten;
15.
Koordinierung der regionalen Partnerschaften und der internationalen Beziehungen;
16.
Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund in Berlin und das Sachsen-Verbindungsbüro in Brüssel;
17.
Koordinierung von Strategie und Maßnahmen für die Informationsgesellschaft;
18.
Printmedien, Rundfunkwesen, sonstige Medien, Filmförderung, soweit nicht das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist (vergleiche Ziffer VI. Nr. 9);
19.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit, Erscheinungsbild der Staatsregierung;
20.
Grundsatzfragen sowie Koordinierung von Planung, Organisation und Einsatz der Informations- und Kommunikationstechnik (KoBIT); eGovernment in der Landesverwaltung;
21.
Koordinierung der Planungen und der planungsrelevanten Statistik des Freistaates;
22.
Grundsatzfragen der demografischen Entwicklung und der Migrationspolitik;
23.
Koordinierung der Förderpolitik der Staatsregierung, Landeseinheitliche Fördermitteldatenbank;
24.
Koordinierung der Maßnahmen zur Bewältigung der Flutkatastrophe im August 2002 sowie der Organisation und Verteilung von Finanzhilfen;
25.
Koordinierung des Programms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit;
26.
Koordinierung der Interessen Sachsens als Sportland, Fußballweltmeisterschaft 2006.
II.
Staatsministerium des Innern
 
Zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern gehören alle Geschäfte der Staatsverwaltung, für die nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist, insbesondere:
  1.
allgemeines Beamtenrecht (ohne Besoldungs- und Versorgungsrecht), Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht, Ausbildung und Fortbildung;
  2.
Statistik;
  3.
Aufbau- und Ablauforganisation der Staatsverwaltung (soweit nicht die Staatskanzlei zuständig ist, vergleiche Ziffer I. Nr. 10);
  4.
Staatsgebiet und Landeseinteilung, Wahlen und Abstimmungen;
  5.
Verwaltungsreform;
  6.
allgemeines Verwaltungsrecht;
  7.
Normprüfungsausschuss (in Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium der Justiz und der Staatskanzlei);
  8.
Kommunalwesen einschließlich Besoldung, soweit nicht für diese das Staatsministerium der Finanzen nach Ziffer III. Nr. 1 zuständig ist, örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern und die Realsteuern, soweit die Verwaltung den Gemeinden übertragen ist; Kommunales eGovernment;
  9.
Staatsangehörigkeit, Personenstandswesen, Melde-, Pass- und Personalausweiswesen;
10.
Öffentliche Sicherheit und Ordnung;
11.
Katastrophenschutz;
12.
Angelegenheiten der Streitkräfte, soweit nicht das Staatsministerium der Finanzen (vergleiche Ziffer III. Nr. 9) zuständig ist, Koordinierung der zivilen Verteidigung, Wehrangelegenheiten, zivil-militärische Zusammenarbeit, Zivildienst;
13.
Feuerwehrwesen, Brandschutz, Schornsteinfegerwesen;
14.
Rettungsdienst;
15.
Datenschutz;
16.
Vermessungswesen, Geobasisinformationen, Geodateninfrastruktur, soweit nicht die Staatskanzlei nach Ziffer I. Nr. 20 zuständig ist;
17.
Denkmalschutz und Denkmalpflege einschließlich das Landesamt für Denkmalpflege;
18.
Angelegenheiten und Recht der Ausländer, kulturelle Angelegenheiten nach § 96 BVFG;
19.
Verfassungsschutz;
20.
Archivwesen;
21.
Stiftungsrecht, Stiftungsaufsicht;
22.
Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesen einschließlich Bauaufsicht, Wohngeld, Ingenieurgesetz, Architektenrecht einschließlich Honorarordnung für Architekten und Ingenieure ( HOAI), Rechtsaufsicht über die Ingenieur- und Architektenkammer;
23.
Landesentwicklung, Raumordnung, Landes- und Regionalplanung, Raumbeobachtung, grenzüberschreitende, europäische territoriale Zusammenarbeit/INTERREG III B;
24.
offene Vermögensfragen.
III.
Staatsministerium der Finanzen
  1.
Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht einschließlich Reise- und Umzugskostenrecht, Beihilferecht;
  2.
Zentrale Innenrevision;
  3.
Allgemeine Finanzpolitik und öffentliche Finanzwirtschaft;
  4.
Koordinierung der Erprobung des Neuen Steuerungsmodells;
  5.
Haushaltswesen sowie Flexibilisierung des Haushaltsrechts einschließlich Budgetierung sowie grundsätzliche Fragen des Förderwesens insbesondere Fragen des Zuwendungsrechtes sowie haushaltsrechtliche Fragen zur Förderpolitik und zur Veranschlagung von Förderprogrammen, Kassen- und Rechnungswesen einschließlich Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzplanung, Kostenfolgenabschätzung;
  6.
Finanzbeziehungen zu Bund, Ländern und Gemeinden;
  7.
Abschluss von Rahmenverträgen für den Freistaat Sachsen;
  8.
Lastenausgleich und Entschädigung daraus;
  9.
Vermögen und Schulden,
 
a)
staatliche Liegenschaften (ohne Staatswaldvermögen),
 
b)
staatliche Unternehmen und Beteiligungen,
 
c)
Staatschuldenverwaltung,
 
d)
Kreditfragen,
 
e)
staatliche Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen,
 
f)
Behördenunterbringung,
 
g)
Wohnungsfürsorge für Bedienstete des Freistaates Sachsen;
10.
Verteidigungslasten und Liegenschaftsfragen der Streitkräfte;
11.
Abgabenwesen,
 
a)
Steuerwesen und Steuerverwaltung, Besitz- und Verkehrsteuern, Landes-, Gemeinde- und Bundessteuern (ausgenommen die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern und die Realsteuern, soweit die Verwaltung den Gemeinden übertragen ist),
 
b)
Steuerberatungswesen,
 
c)
Verwaltungskostengesetz des Freistaates Sachsen,
 
d)
handelsrechtliche Bilanzierungsvorschriften;
12.
Geld- und Kreditwesen einschließlich Sparkassenwesen;
13.
Staatshochbau,
 
a)
allgemeiner Landesbau,
 
b)
Realisierung des Hochschulbaus,
 
c)
Baumaßnahmen des Bundes,
 
d)
Baumaßnahmen Dritter,
 
e)
Mitwirkung bei Zuwendungsbaumaßnahmen;
14.
Zusammenarbeit mit der TLG Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH;
15.
Zusammenarbeit mit der BvS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereiches betroffen sind;
16.
Bescheinigende Stelle im Bereich EAGFL, Abteilung Garantie und Unabhängige Stelle im Bereich der Strukturfonds für Finanzbeteiligungen der EU bei Fördermaßnahmen im Freistaat Sachsen sowie Aufgabenwahrnehmung gemäß Verordnung (EWG) Nr. 4045/89;
17.
Bescheinigende Stelle im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß VO (EG) Nr. 885/2006”.
IV.
Staatsministerium der Justiz
  1.
Sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich der
 
a)
ordentlichen Gerichtsbarkeit,
 
b)
Verwaltungsgerichtsbarkeit,
 
c)
Finanzgerichtsbarkeit,
 
d)
Sozialgerichtsbarkeit,
 
e)
Arbeitsgerichtsbarkeit,
 
f)
Disziplinargerichtsbarkeit und
 
g)
Staatsanwaltschaft;
  2.
Angelegenheiten der Rechtsanwälte und Notare;
  3.
Grundbuchwesen;
  4.
Bundes- und Landesverfassung;
  5.
Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
  6.
Vertretung des Freistaates Sachsen vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen;
  7.
Vertretung des Freistaates Sachsen in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte;
  8.
Grundsatzfragen des Staatskirchenrechtes und grundlegende vertragliche Beziehungen des Staates zu den Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechtes;
  9.
Öffentliches Recht, Bürgerliches Recht einschließlich Handels- und Gesellschaftsrecht (vergleiche Ziffer III. Nr. 9a), Strafrecht einschließlich des Nebenstrafrechts (vergleiche Ziffer III. Nr. 9a), Strafvollzugsrecht, Gerichtsverfassungsrecht und Verfahrensrecht der Gerichte einschließlich des einschlägigen Kostenrechts, jeweils soweit nicht ein anderes Ressort zuständig ist;
10.
Bearbeitung zwischenstaatlicher Angelegenheiten der Rechtspflege;
11.
Ausarbeitung von Gesetzentwürfen, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind, rechtliche Begutachtung von Gesetzentwürfen, insbesondere Angelegenheiten des Normprüfungsausschusses (Führung des Vorsitzes, Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei und dem Staatsministeriums des Innern), Fragen der Gesetzesfolgenabschätzung, soweit nicht das Staatsministerium der Finanzen zuständig ist;
12.
Rechtsbereinigung und Rechtsvereinfachung, Deregulierung und Bürokratieabbau, Koordinierung des Vollzugs des Verwaltungsvorschriftengesetzes;
13.
Bereinigung von SED-Unrecht, soweit nicht andere Staatsministerien zuständig sind;
14.
Rechtsfragen hinsichtlich der Tätigkeit des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit/Amtes für Nationale Sicherheit;
15.
Angelegenheiten der Volksgesetzgebung;
16.
sämtliche Verwaltungsangelegenheiten, Organisation und Dienstaufsicht im Bereich
 
a)
des Justizvollzugs,
 
b)
der Bewährungshilfe und
 
c)
der Gerichtshilfe;
17.
Gnadensachen (soweit nicht die Staatskanzlei oder andere Ressorts zuständig sind, vergleiche Ziffer I. Nr. 3);
18.
Prüfung und Ausbildung des juristischen Nachwuchses und der Anwärter für die Laufbahnen der in Nummer 1 genannten Gerichtsbarkeiten und der in Nummer 16 genannten Dienststellen, Fortbildung der Justizbediensteten;
19.
Schulen im Bereich der Rechtspflege und des Strafvollzuges;
20.
Staatshaftung ohne Einzelfallangelegenheiten der Ressorts.
V.
Staatsministerium für Kultus
  1.
Angelegenheiten von Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften; Religionsunterricht;
  2.
Schulische Bildung und Erziehung, insbesondere
 
a)
allgemeinbildende Schulen,
 
b)
berufsbildende Schulen,
 
c)
Schulen des zweiten Bildungsweges,
 
d)
Bildungsplanung, Bildungsinformation, Evaluationsagentur,
 
e)
Lehreraus- und -fortbildung einschließlich der zuständigen Fachseminare des Sächsischen Staatsinstituts für Bildung und Schulentwicklung und der Sächsischen Akademie für Lehrerfortbildung, einschließlich der behördlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Fachkunde im Strahlenschutz für Lehrer;
 
f)
Ausbildungs- und Prüfungsordnungen für die Lehrerausbildung und Durchführung der Lehramtsprüfungen,
 
g)
Anerkennung und Bewertung ausländischer Schulabschlüsse,
 
h)
Feststellung der Gleichwertigkeit von inländischen Bildungsabschlüssen, soweit nicht eine Zuständigkeit des Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit nach Ziffer VII. Nr. 20 gegeben ist und soweit nicht das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig ist (vergleiche Ziffer VI. Nr. 1k),
 
i)
Prüfung und Anerkennung von Prüfungen für Dolmetscher und Übersetzer,
 
j)
Förderung der deutschen Sprache im Ausland einschließlich der Frage der Lehrerentsendung,
 
k)
überregionale und internationale kulturelle Angelegenheiten,
 
l)
schulische Angelegenheiten der Sorben;
  3.
Weiterbildung, soweit nicht das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit oder das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig sind;
  4.
Landeszentrale für politische Bildung;
  5.
Angelegenheiten des Sports einschließlich der nicht dem SGB VIII unterliegenden Sportarbeit mit Jugendlichen (soweit nicht die Staatskanzlei nach Ziffer I. Nr. 26 zuständig ist);
  6.
Schuljugendarbeit, Schultheater;
  7.
Heimatpflege, Laienmusik;
  8.
sonstige Angelegenheiten im Bereich von Kultus, soweit nicht ein anderes Staatsministerium zuständig ist.
VI.
Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
  1.
Hochschulen, insbesondere
 
a)
Universitäten einschließlich Universitätskliniken,
 
b)
Fachhochschulen,
 
c)
Kunsthochschulen,
 
d)
Fernstudium und wissenschaftliche Weiterbildung,
 
e)
Hochschulplanung,
 
f)
vorbereitende Planung des Hochschulbaus,
 
g)
Zulassungs- und Kapazitätsangelegenheiten,
 
h)
Studien- und Prüfungsordnungen,
 
i)
Studentische Angelegenheiten, Information und Beratung, Studentenwerke,
 
j)
überregionale und internationale Angelegenheiten,
 
k)
Anerkennung und Bewertung ausländischer und inländischer Hochschulabschlüsse sowie Gleichwertigkeitsfeststellung und Nachdiplomierung inländischer Bildungsabschlüsse im Hochschulbereich, die bis zum 31. Dezember 1993 erworben wurden (mit Ausnahme pädagogischer, juristischer und medizinischer Abschlüsse);
  2.
Ausbildungsförderung an Schulen und Hochschulen;
  3.
Berufsakademie Sachsen;
  4.
Grundlagenforschung, angewandte Forschung (soweit nicht Ziffern VII. Nr. 15, 16 und IX. Nr. 3);
  5.
wissenschaftliche, institutionell vom Land oder nach Artikel 91b GG geförderte Einrichtungen außerhalb der Hochschulen (insbesondere Forschungseinrichtungen der Hermann von Helmholtz Gemeinschaft Deutscher Forschungszentren – HGF und der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz – WGL, Einrichtungen der Fraunhofer Gesellschaft – FhG und Max Planck Gesellschaft – MPG, die Deutsche Forschungsgemeinschaft – DFG), Forschungszentren an Fachhochschulen, An-Institute an den Hochschulen;
  6.
Forschungsförderung, Technologie- und Wissenstransfer der Hochschulen sowie der unter Nummer 5 genannten Einrichtungen (zur Zuständigkeit für Technologietransfer vergleiche Ziffer VII. Nr. 15);
  7.
öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken;
  8.
Staatliche Theater, Orchester, Museen und Sammlungen;
  9.
Allgemeine Kunst- und Kulturförderung (unter anderem Musik einschließlich Jugendmusik, Darstellende Kunst, Bildende Kunst, Literatur, Soziokultur, Film und Video), Förderung der Kulturpflege der Kulturräume gemäß § 6 Abs. 2 SächsKRG ;
10.
Musikschulen;
11.
Landesamt für Archäologie mit Landesmuseum für Vorgeschichte;
12.
Angelegenheiten der Sorben;
13.
Stiftung Sächsische Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer politischer Gewaltherrschaft;
14.
Rechtsaufsicht über die Kulturstiftung des Freistaates Sachsen und die Sächsische Akademie der Künste.
VII.
Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit
  1.
Öffentliches Auftragswesen, grundsätzliche Angelegenheiten des Vergaberechts;
  2.
Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsrecht;
  3.
Industrie, Handwerk, Handel, Freie Berufe, Dienstleistungen, Gewerbe, Aufsicht über die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern, Angelegenheiten der Wirtschaftsprüfer, Genossenschaftswesen;
  4.
Außenwirtschaft, Messen und Ausstellungen;
  5.
Zusammenarbeit mit der BvS-Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben;
  6.
Zusammenarbeit mit der TLG Treuhandliegenschaftsgesellschaft mbH, soweit Angelegenheiten des Geschäftsbereichs betroffen sind;
  7.
Sächsisches Bündnis für Arbeit;
  8.
Preise, Wettbewerb, Kartelle, Verbraucherfragen;
  9.
Börsenwesen, Versicherungswesen (ohne Sozialversicherung);
10.
Fremdenverkehr, Freizeit und Erholung, Kurorte und Heilbäder (mit Ausnahme der staatlichen Bäder);
11.
Wirtschaftsförderung, regionale und sektorale Strukturentwicklung (mit Ausnahme des Förderprogramms INTERREG III B), INTERREG III C;
Koordinierung der grenzüberschreitenden Abstimmung der Regionalpolitik für den Grenzraum, Zusammenarbeit mit den Regierungen der Nachbarstaaten einschließlich Unterstützung der Arbeit der Euro-Regionen, gemeinsame Verwaltungsbehörde für die Programme INTERREG III A;
12.
Verwaltungsbehörde der EU-Strukturfonds (EFRE, ESF, EAGFL-A) einschließlich Fondsverantwortung für den EFRE und den ESF;
13.
Zahlstelle für den EFRE, den ES. und INTERREG III A;
14.
Technologiepolitik;
15.
Technologieförderung, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Technologiezentren (unbeschadet der Zuständigkeit der Staatskanzlei nach Ziffer I. Nr. 18, 19, 20);
16.
Telematik und Multimedia (soweit nicht die Staatskanzlei nach Ziffer I. Nr. 18, 19, 20 oder ein anderes Staatsministerium zuständig ist), Post und Telekommunikation;
17.
Energiewirtschaft, Energieaufsicht, Bergbau, Bergbausanierung und Bergaufsicht, Rohstofferkundung und Standortplanung;
18.
Beschäftigung und Arbeitsmarkt (mit Ausnahme der Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 Satz 2 SGB II – Mehraufwandsvariante);
19.
Arbeitsrecht mit Ausnahme der betrieblichen Altersvorsorge, Betriebsverfassung und Unternehmensverfassung, Lohn-, Tarif- und Schlichtungswesen, Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand;
20.
Berufliche Aus- und Weiterbildung im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und Bergwesen sowie Regelung von Fragen der Anrechnung und Anerkennung nach dem Berufsbildungsgesetz und der Handwerksordnung;
21.
Maßnahmen zur Fachkräftesicherung (Optimierung von Strukturen und Systemen, Netzwerke);
22.
Geschäftsführung des Landesausschusses für Berufsbildung (Festsetzung der Höhe der Entschädigung, Genehmigung der Geschäftsordnung des Landesausschusses);
23.
Mess-, Eich- und technisches Prüfwesen;
24.
Sozialer Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Technischer Arbeitsschutz, Sicherheitstechnik und Gerätesicherheit (überwachungsbedürftige Anlagen), Sprengstoffrecht, Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Umweltschutzes), Strahlenschutz im Geltungsbereich der Röntgenverordnung, Aufbewahrung von Aufzeichnungen über die berufliche Strahlenexposition von Beschäftigten nach Ende der Beschäftigung, Ermächtigung von Ärzten zur Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgemaßnahmen im Strahlenschutz, und behördliche Aufgaben im Zusammenhang mit deren Fachkunde im Strahlenschutz, aktive Medizinprodukte;
25.
Verkehrswesen, insbesondere Verkehrspolitik, Landesverkehrsplanung, Straßenverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Luftverkehr einschließlich Luftaufsicht, Eisenbahnen, Binnenschifffahrt, Fahrzeugtechnik und neue Verkehrstechnologien, Verkehrssicherheit (soweit nicht Aufgabe der Polizei), Aktionsprogramm Grenzregionen der EU, Paneuropäische Korridore, Transeuropäische Verkehrsnetze;
26.
Straßenbauverwaltung (Autobahnen, Bundes- und Staatsstraßen), technische Verwaltung der Kreisstraßen, Straßenrecht, Grundsatzfragen des Straßenwesens, Förderung des kommunalen Straßenbaues.
VIII.
Staatsministerium für Soziales
  1.
Sozialstruktur und Sozialplanung;
  2.
Sozialversicherung einschließlich betrieblicher Altersvorsorge, Aufsicht über Träger der Sozialversicherung, ihre Verbände und die von ihnen betriebenen Einrichtungen, Berufsbildung in der Sozialversicherung nach dem Berufsbildungsgesetz, soziale Entschädigung, Kriegsopferfürsorge;
  3.
Bereinigung von SED-Unrecht (Durchführung der verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung);
  4.
Familienpolitik, Erziehungsgeld, Kinder- und Jugendhilfe inklusive Kindertageseinrichtungen sowie angrenzende Rechtsbereiche, Unterhaltsvorschuss, Unterhaltssicherung;
  5.
Gleichstellung von Frau und Mann;
  6.
Wohlfahrtspflege, Sozialhilfe, Grundsicherung für Arbeitsuchende nach SGB II (soweit nicht das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit nach Ziffer VII. Nr. 18 zuständig ist),
 Sammlungswesen;
  7.
Integration von Zuwanderern, soweit nicht das Staatsministerium für Kultus nach Ziffer V. Nr. 2, 3 und soweit nicht das Staatsministerium des Innern nach Ziffer II. Nr. 18 zuständig ist;
  8.
Behindertenrecht, Rehabilitation Behinderter, Seniorenpolitik, Altenhilfe;
  9.
Recht der sozialen und sozialpflegerischen Berufe;
10.
Gesundheitswesen, Öffentlicher Gesundheitsdienst, Krankenhausplanung und -finanzierung einschließlich des Pflegesatzwesens, Apotheken- und Arzneimittelwesen sowie Angelegenheiten der inaktiven Medizinprodukte, gesundheitlicher Umweltschutz, Recht der Heilberufe, Recht der Gesundheitsfachberufe, Aufsicht über die Heilberufekammern, psychiatrische Versorgung einschließlich des Maßregelvollzuges;
11.
Gesundheitlicher Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung, Verbraucheraufklärung, Ernährungsaufklärung und -beratung;
12.
Strahlenschutzvorsorge im Umfang der Vorschriften zu Verboten oder Beschränkungen für das Inverkehrbringen oder Verbringen von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen oder Arzneimitteln oder deren Ausgangsstoffen, ausgenommen die messtechnische Erfassung von Daten und deren Übermittlung;
13.
Veterinärwesen mit Tierseuchenbekämpfung, Tiergesundheitsschutz, Tierarzneimittelwesen und Tierschutz;
14.
Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen; Gräber von Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft, verwaiste jüdische Friedhöfe.
IX.
Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
  1.
Grundsatzfragen der Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltpolitik, überregionale und internationale Angelegenheiten;
  2.
Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltrecht, Umweltinformation, Umweltbildung, Waldpädagogik;
  3.
angewandte Agrar-, Forst-, Jagd- und Umweltforschung;
  4.
Gewässerbewirtschaftung, Gewässerschutz, oberirdische Gewässer, Grundwasser, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Wasserbau und Hochwasserschutz;
  5.
Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten;
  6.
geowissenschaftliche und bodenkundliche Landesaufnahme einschließlich Risikoabschätzungen, Bodeninformationssysteme;
  7.
Immissionsschutz, technischer Umweltschutz, Klimaschutz;
  8.
Sicherheit in der Kerntechnik, Aufsicht nach dem Atomgesetz, Umweltradioaktivität, Strahlenschutzvorsorge und Strahlenschutz, soweit nicht ein anderes Ministerium zuständig ist;
  9.
landwirtschaftliche und umweltpolitische Belange der Bio- und Gentechnologie; Gesetzesvollzug in der Bio- und Gentechnologie ausgenommen die Lebensmittelüberwachung;
10.
Gefahrstoffrecht (mit Ausnahme der Belange des Arbeitsschutzes), Anmeldung neuer und Prüfung alter Stoffe;
11.
Naturschutz und Landschaftspflege, Biotop- und Artenschutz;
12.
Landschaftsökologie und Landschaftsplanung, Landeskultur, Entwicklung des ländlichen Raumes, Dorfentwicklung, ländliche Neuordnung, landwirtschaftliche Meliorationen und Wegebau im ländlichen Raum;
13.
Agrarstruktur, Agrarförderung einschließlich Ausgleichsleistungen, Agrarstatistik, landwirtschaftlicher Grundstücks- und Pachtverkehr, fachbezogene Angelegenheiten des Agrarsozialwesens;
14.
Verwaltungsbehörde Gemeinschaftsinitiative FIAF und LEADER+, Fondsverwaltung EAGFL-A, Programmverwaltung EAGFL-G;
15.
Zuständige Behörde im Bereich des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gemäß VO (EG) Nr. 885/2006;”.
16.
Ernährungswirtschaft, -sicherstellung und -notfallvorsorge, Hauswirtschaft;
17.
Landwirtschaftliche und gärtnerische Erzeugung einschließlich umweltgerechter Landwirtschaft und Gartenbau, Freizeitgartenbau und nicht erwerbsmäßige Landbewirtschaftung, Fischerei, agrarproduktionsbezogener Ressourcenschutz, nachwachsende Rohstoffe, Weinbau;
18.
Vermarktung landwirtschaftlicher und gärtnerischer Erzeugnisse, Agrarmarktstruktur, Absatzförderung, amtliche Futtermittelüberwachung;
19.
Berufliche Bildung im Bereich der Land-, Forst- und Hauswirtschaft gemäß Berufsbildungsgesetz, berufsbezogene Weiterbildung im ländlichen Raum, land- und hauswirtschaftliches Fachschulwesen;
20.
Forstwirtschaft, Waldökologie, Bewirtschaftung des Staatswaldes, Beratung, Betreuung und Förderung des Privat- und Körperschaftswaldes, Verwaltung des Staatswaldvermögens (in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen), forstliche Rahmenplanung, Forstschutz, Forstaufsicht, Vermarktung forstlicher und jagdlicher Erzeugnisse, Jagdwesen;
21.
Fachaufsicht über die staatlichen Domänen und den staatlichen landwirtschaftlichen Streubesitz;
22.
Zahlstelle für den EAGFL, Abteilung Garantie und Ausrichtung sowie für LEADER+ und FIAF;
23.
Angelegenheiten vereinigungsbedingter Sonderaufgaben, soweit es den eigenen Geschäftsbereich betrifft.

Dresden, den 19. Mai 2005

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2005 Nr. 5, S. 160
    Fsn-Nr.: 111-11

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 10. Oktober 2006

    Fassung gültig bis: 29. Februar 2008