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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Vollzitat: Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband vom 14. Juli 2005 (SächsGVBl. S. 183)

Gesetz

zum Zweiten Staatsvertrag
zur Änderung des Staatsvertrages
über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband

Vom 14. Juli 2005

Der Sächsische Landtag hat am 22. Juni 2005 das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1

Dem zwischen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt geschlossenen Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrages über den Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

Artikel 2

(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

(2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 in Kraft tritt, ist durch die Sächsische Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu geben.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 14. Juli 2005

Der Landtagspräsident
Erich Iltgen

Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt

Der Staatsminister der Finanzen
Dr. Horst Metz

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2005 Nr. 6, S. 183
    Fsn-Nr.: 62-3/2

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 30. Juli 2005