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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung von Förderrichtlinien

Vollzitat: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Änderung von Förderrichtlinien vom 3. Juli 2008 (SächsABl. S. 944)

XI.

Die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Förderung der Aquakultur und der Fischerei (Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei – RL AuF/2007) vom 1. November 2007 (SächsABl. 2008 S. 213) wird wie folgt geändert:

1.
Nach Nummer 2.7 Abs. 2 Buchst. h wird der Punkt am Satzende durch ein Komma ersetzt und folgender Buchstabe i angefügt:
 
„i)
Verwaltungskosten der nachfolgend genannten örtlichen Stelle oder Gruppe („Akteur“).
2..
In Nummer 6.1 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)“ durch die Wörter „dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG)“ ersetzt.
3.
In Nummer 6.2 Satz 1 werden die Wörter „die LfL“ durch die Wörter „das LfULG“ ersetzt.
4.
In Nummer 6.2 Satz 2 wird das Wort „Sie“ durch das Wort „Es“ ersetzt.
5.
Nach Nummer 6.4 wird folgende Nummer 6.5 angefügt:
 
„6.5
Zu beachtende Vorschriften
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gilt die Verwaltungsvorschrift zu § 44 SäHO, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen worden sind.“

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2008 Nr. 30, S. 944
    Fsn-Nr.: 5563

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2008