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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz vom 6. Mai 2008 (SächsGVBl. S. 429)

Artikel 3

Die Gemeinsame Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und der Sächsischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen, der Justiz, für Kultus, für Wissenschaft und Kunst, für Wirtschaft und Arbeit, für Soziales sowie für Umwelt und Landwirtschaft zur Ausführung des Berufsbildungsgesetzes (Sächsische Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz – SächsBBiGAVO) vom 19. Juni 2006 (SächsGVBl. S. 152, 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 19. Februar 2008 (SächsGVBl. S. 251), wird wie folgt geändert:

  1. In § 1 Abs. 3 und 4 Satz 1 Nr. 3 sowie Satz 2 und in § 2 Abs. 4 Nr. 3 werden jeweils die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
  2. In § 1 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 4 Nr. 2 werden jeweils die Wörter „das Landesvermessungsamt“ durch die Wörter „der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen“ ersetzt.
  3. In § 2 Abs. 4 Nr. 3 werden die Wörter „dessen Regierungsbezirk“ durch die Wörter „deren Direktionsbezirk“ ersetzt.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2008 Nr. 10, S. 429
    Fsn-Nr.: 245

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2008