Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz
Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst, der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst und der Sächsischen Ausführungsverordnung zum Berufsbildungsgesetz vom 6. Mai 2008 (SächsGVBl. S. 429)
Eingangsformel
Artikel 1
Artikel 1
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst im Freistaat Sachsen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst –
SächsAPOgVwD) vom 24. Juli 2000 (SächsGVBl. S. 368), geändert durch Artikel 35 der Verordnung vom 10. April 2003 (SächsGVBl. S. 94, 97), wird wie folgt geändert:
- In § 6 Abs. 2 Nr. 1 werden die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
- In § 18 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
Artikel 2
Artikel 2
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Ausbildung und Prüfung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst im Freistaat Sachsen (Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst –
SächsAPOmVwD) vom 31. Juli 2001 (SächsGVBl. S. 460), geändert durch Verordnung vom 24. März 2005 (SächsGVBl. S. 72), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Abs. 2 Nr. 1, § 8 Abs. 3 Satz 1, § 9 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 1 und § 26 Abs. 2 Satz 2 werden jeweils die Wörter „das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „die Landesdirektion“ ersetzt.
- 2..
- In § 9 Abs. 4 und § 29 Abs. 2 Satz 2 werden jeweils die Wörter „dem Regierungspräsidium“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
- 3.
- In § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 werden die Wörter „des Regierungspräsidiums“ durch die Wörter „der Landesdirektion“ ersetzt.
- 4.
- In § 14 Abs. 3 Satz 1, § 16 Satz 1 und § 17 Abs. 1 Satz 4 werden jeweils die Wörter „Das Regierungspräsidium“ durch die Wörter „Die Landesdirektion“ ersetzt.
- 5.
- § 27 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
-
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „vom Regierungspräsidium“ durch die Wörter „von der Landesdirektion“ ersetzt.
-
- b)
- In Satz 4 werden die Wörter „vom Regierungspräsidenten“ durch die Wörter „von dem Präsidenten der Landesdirektion“ ersetzt.
Artikel 3
Artikel 4
Artikel 4
Diese Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft.
Dresden, den 6. Mai 2008
Der Staatsminister des Innern
Dr. Albrecht Buttolo