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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Telematik-Förderrichtlinie

Vollzitat: Telematik-Förderrichtlinie vom 28. Februar 2002 (SächsABl. S. 299), enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 13. Dezember 2005 (SächsABl. SDr. S. S 852)

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KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die
  • weniger als 250 Beschäftigte und
  • nicht mehr als 40 Mio. EUR Jahresumsatz oder 27 Mio EUR Jahresbilanzsumme haben und
  • nicht zu 25 Prozent oder mehr einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam gehören, die kein KMU sind (Unabhängigkeitskriterium).

Eine Überschreitung dieses Wertes ist zulässig,

  • wenn das Unternehmen im Besitz von öffentlichen Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften oder institutionellen Anlegern steht und diese weder einzeln noch gemeinsam Kontrolle über das Unternehmen ausüben, oder
  • wenn aufgrund der Kapitalstreuung nicht ermittelbar ist, wer die Anteile hält, und das Unternehmen erklärt, dass es nach bestem Wissen davon ausgeht, dass es das Unabhängigkeitskriterium erfüllt.
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KMU im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die
  • weniger als 250 Beschäftigte und
  • nicht mehr als 40 Mio. EUR Jahresumsatz oder 27 Mio EUR Jahresbilanzsumme haben und
  • nicht zu 25 Prozent oder mehr einem oder mehreren Unternehmen gemeinsam gehören, die kein KMU sind (Unabhängigkeitskriterium).

Eine Überschreitung dieses Wertes ist zulässig,

  • wenn das Unternehmen im Besitz von öffentlichen Beteiligungsgesellschaften, Risikokapitalgesellschaften oder institutionellen Anlegern steht und diese weder einzeln noch gemeinsam Kontrolle über das Unternehmen ausüben, oder
  • wenn aufgrund der Kapitalstreuung nicht ermittelbar ist, wer die Anteile hält, und das Unternehmen erklärt, dass es nach bestem Wissen davon ausgeht, dass es das Unabhängigkeitskriterium erfüllt.
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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung, zur Anlage 2 Vorl. VwV zu § 44 SäHO .
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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung auf Kostenbasis, Anlage 4 zur Vorl. VwV zu § 44 SäHO .
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ABl. EG L10 vom 13. Januar 2001, S. 20, 33; ABl. EG C45 vom 17. Februar 1996, S. 5.
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Das Formular „Vorhabensbeschreibung“ steht zum Download unter www.smwa.sachsen.de/download/vorhabensbeschreibung.rtf zur Verfügung.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2002 Nr. 9, S. 299

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. März 2002

    Fassung gültig bis: 31. Dezember 2006