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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“

Vollzitat: Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens „Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet“ vom 13. Juli 2022 (SächsGVBl. S. 455)

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2022 Nr. 25, S. 455
    Fsn-Nr.: 520

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 13. August 2022