Anordnung
des Staatsministeriums der Justiz
und für Demokratie, Europa und Gleichstellung
über die Fortsetzung der elektronischen Aktenführung beim Sozialgericht Chemnitz
Vom 21. Januar 2022
- 1.
- Am Sozialgericht Chemnitz werden die Akten in allen Verfahren, die ab dem 28. März 2022 neu eingehen, elektronisch geführt.
- 2.
- Eine Übertragung der seit dem 20. März 2020 geführten Ersatzakten in die elektronische Form unterbleibt.
- 3.
- Die Anordnung tritt sofort in Kraft.
Dresden, den 21. Januar 2022
Mathias Weilandt
Staatssekretär/Amtschef