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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages über die Anpassung des Zuschusses zur Einrichtung eines Abgeordnetenbüros nach § 6 Absatz 7 des Abgeordnetengesetzes

Vollzitat: Bekanntmachung des Präsidenten des Sächsischen Landtages über die Anpassung des Zuschusses zur Einrichtung eines Abgeordnetenbüros nach § 6 Absatz 7 des Abgeordnetengesetzes vom 23. Oktober 2019 (SächsGVBl. S. 756)

Bekanntmachung
des Präsidenten des Sächsischen Landtages
über die Anpassung des Zuschusses zur Einrichtung eines Abgeordnetenbüros nach § 6 Absatz 7 des Abgeordnetengesetzes

Vom 23. Oktober 2019

Der einmalige Zuschuss für die Einrichtung eines Abgeordnetenbüros beträgt in der 7. Wahlperiode 5 451,94 Euro.

Dresden, den 23. Oktober 2019

Der Landtagspräsident
Dr. Matthias Rößler

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2019 Nr. 18, S. 756
    Fsn-Nr.: 110

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 23. Oktober 2019

    Fassung gültig bis: 31. Mai 2021