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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung

Vollzitat: Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung vom 4. März 2021 (SächsABl. S. 265), die zuletzt durch die Richtlinie vom 16. Juni 2023 (SächsABl. S. 820) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 4. Dezember 2023 (SächsABl. SDr. S. S 315)

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Die Genehmigungsentscheidung vom 22. Juli 2021 beruht auf den Regelungen des Agrarrahmens aus dem Jahr 2014. Dieser Agrarrahmen wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2023 neu gefasst (Rahmenregelung für staatliche Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten (2022/C 485/01). Gemäß Rn. 659 des nunmehr geltenden Agrarrahmens sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die bestehenden Beihilferegelungen an diese Neuregelung anzupassen. Soweit im Folgenden auf den Agrarrahmen unter Bezugnahme auf konkrete Randnummern verwiesen wird, beziehen sich die Verweise daher auf die seit dem 1. Januar 2023 geltende Fassung.

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Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2021 Nr. 11, S. 265
Fsn-Nr.: 5563-V21.2

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 7. Juli 2023