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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen der Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Beihilfeverordnung

Vollzitat: Berichtigung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen der Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Beihilfeverordnung vom 24. November 2016 (SächsGVBl. S. 609)

Berichtigung
des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen
der Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Beihilfeverordnung

Vom 24. November 2016

In der Bekanntmachung der Neufassung der Sächsischen Beihilfeverordnung vom 24. August 2016 (SächsGVBl. S. 383) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

1.
§ 27 Absatz 5 ist wie folgt zu berichtigen:
 
a)
Satz 2 ist wie folgt zu berichtigen:
 
 
aa)
In Nummer 1 ist nach dem Wort „Sitzungen“ ein Komma einzufügen und das Wort „und“ zu streichen.
 
 
bb)
In Nummer 2 Buchstabe b ist nach dem Wort „Minuten“ ein Komma einzufügen.
 
 
cc)
In Nummer 3 Buchstabe b ist nach dem Wort „Minuten“ ein Punkt anzufügen.
 
b)
Satz 4 ist wie folgt zu berichtigen:
Das Wort „Satz“ ist durch die Wörter „den Sätzen“ zu ersetzen.
2.
In § 33 Absatz 1 Satz 1 ist das Wort „Sächsisches“ durch das Wort „Sächsischen“ zu ersetzen.
3.
In § 51 Absatz 2 Satz 4 sind die Wörter „findet Absatz“ durch die Wörter „finden die Absätze“ zu ersetzen.
4.
In Anlage 1 Nummer 1 Großbuchstabe P ist Buchstabe d zu streichen.

Dresden, den 24. November 2016

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Hartung
Referatsleiterin

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2016 Nr. 14, S. 609
    Fsn-Nr.: 242

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 24. November 2016