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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2006/2007

Vollzitat: VwV Bedarf und Schuljahresablauf 2006/2007 vom 25. April 2006 (MBl. SMK S. 239), die durch die Verwaltungsvorschrift vom 2. Februar 2007 (MBl. SMK S. 38) geändert worden ist, enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 11. Dezember 2007 (SächsABl. SDr. S. S 628; 2008 S. 469)

1.
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
a)
Der Teil II gilt für Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien, allgemein bildende Förderschulen und Schulen des zweiten Bildungsweges.
b)
Eltern im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind die Personensorgeberechtigten (gemäß § 45 Abs. 5 SchulG).
2.
Vorbereitung und Beginn des Schuljahres
a)
Die Woche vom 28. August bis 1. September 2006 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt am 4. September 2006. Für Schulen des zweiten Bildungsweges beginnt der Unterricht in der Regel am 4. September 2006.
c)
Die Grundschulleiter und die Förderschulleiter gewährleisten, dass die Aufnahme der Schulanfänger am 2. September 2006 erfolgen kann.
d)
Der Tag des Schulsports findet in der zweiten Septemberhälfte statt. Ausnahmen werden in begründeten Fällen auf Antrag beim Regionalschulamt genehmigt.
3.
Ferienregelung
a)
Für das Schuljahr 2006/2007 gilt folgende Ferienregelung für die Grundschulen, Mittelschulen, Gymnasien und allgemein bildenden Förderschulen:
Ferienregelung
Ferien Beginn Ende
Herbstferien 16. Oktober 2006 27. Oktober 2006
Weihnachts-
ferien
22. Dezember 2006   2. Januar 2007
Winterferien 12. Februar 2007 23. Februar 2007
Osterferien   5. April 2007 13. April 2007
Pfingstferien 26. Mai 2007 29. Mai 2007
Sommerferien 23. Juli 2007 31. August 2007
unterrichtsfreier Tag: 18. Mai 2007
Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag. Ein frei beweglicher Ferientag wird terminlich von jeder Schule im Einvernehmen mit dem Regionalschulamt, dem Schulträger und dem Träger der Schülerbeförderung festgelegt.
Für das Landesgymnasium St. Afra gelten besondere Regelungen.
b)
Für Schulen des zweiten Bildungsweges gilt die Ferienregelung der allgemein bildenden Schulen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch das Staatsministerium für Kultus.
4.
Ausgabe der Halbjahresinformationen, Schulberichte und Zeugnisse

Die Ausgabe der Halbjahresinformationen bzw. Halbjahreszeugnisse erfolgt am 9. Februar 2007. Das zweite Schulhalbjahr beginnt am 26. Februar 2007. Die Ausgabe der Zeugnisse der Kurshalbjahre 11/I und 12/I erfolgt am 12. Januar 2007. Die Kurshalbjahre 11/II und 12/II beginnen am 15. Januar 2007.
Soweit nichts Abweichendes bestimmt ist, erfolgt die Ausgabe der Schulberichte und Jahreszeugnisse sowie der Zeugnisse des Kurshalbjahres 11/II am 20. Juli 2007.
Die Ausgabe der Abschlusszeugnisse für den Hauptschulabschluss, den qualifizierenden Hauptschulabschluss und den Realschulabschluss bzw. der Abgangszeugnisse der Mittelschule und der Förderschule kann an der Mittelschule bzw. der Förderschule zum Schulentlassungstermin erfolgen. Die Ausgabe der Zeugnisse des Kurshalbjahres 12/II sowie der Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife bzw. der Abgangszeugnisse von Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg ist in Nummer 6 Buchst. b Doppelbuchst. gg geregelt.

1.
Geltungsbereich

Der Teil III gilt für Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufliche Gymnasien und für entsprechende berufsbildende Förderschulen.
Er gilt nicht für Landwirtschaftliche Fachschulen im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 2 der Schulordnung Fachschule (FSO).

2.
Vorbereitung des Schuljahres, Beginn und Ende des Unterrichts
a)
Die Woche vom 28. August bis 1. September 2006 wird zur Vorbereitung auf das neue Schuljahr genutzt.
b)
Der planmäßige Unterricht beginnt für alle berufsbildenden Schulen grundsätzlich am 4. September 2006. Das erste Schulhalbjahr endet am 9. Februar 2007, bei Teilzeitausbildungen erst am 10. Februar 2007. Das zweite Schulhalbjahr beginnt am 26. Februar 2007.
c)
Es gelten folgende Sonderregelungen:
 
aa)
Berufsfachschule für Krankenpflege, Berufsfachschule für Hebammen:
Der Unterricht kann am 1. September 2006 oder am 1. März 2007 beginnen. Diese Schulen melden den gewählten Termin für den Unterrichtsbeginn mindestens zwei Monate vorher an die Regionalschulämter.
 
bb)
Berufliches Gymnasium:
Die Kurshalbjahre 12/I und 13/I enden am 12. Januar 2007. Die Kurshalbjahre 12/II und 13/II beginnen am 15. Januar 2007.
3.
Ferienregelung
a)
Grundsätzliche Regelung
Für das Schuljahr 2006/2007 gilt folgende Ferienregelung:
Ferienregelung
Ferien Beginn Ende
Herbstferien 16. Oktober 2006 27. Oktober 2006
Weihnachts-
ferien
22. Dezember 2006   2. Januar 2007
Winterferien 12. Februar 2007 23. Februar 2007
Osterferien   5. April 2007 13. April 2007
Pfingstferien 26. Mai 2007 29. Mai 2007
Sommerferien 23. Juli 2007 31. August 2007
unterrichtsfreier Tag: 18. Mai 2007
 

Angegeben ist jeweils der erste und der letzte Ferientag. Ein frei beweglicher Ferientag wird terminlich von jeder Schule im Einvernehmen mit dem Regionalschulamt, dem Schulträger und gegebenenfalls dem Träger der Schülerbeförderung festgelegt.

b)
Ausnahmen an einzelnen Schularten
 
aa)
Berufsschule:
Die Herbstferien können unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten, insbesondere in Abstimmung mit benachbarten Schulen, mit den Ausbildungsbetrieben oder mit überbetrieblichen Berufsbildungseinrichtungen, ganz oder teilweise verlegt werden.
 
bb)
Vollzeitschulische Bildungsgänge:
Für Betriebspraktika oder die berufspraktische Ausbildung, die außerhalb schulischer Einrichtungen durchgeführt werden, kann in begründeten Fällen von der Ferienregelung abgewichen werden, ohne jedoch die Anzahl der Ferientage zu ändern.
 
cc)
Abweichende Ferienregelungen für die einzelnen Schulen sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen und bis zum 30. September 2006 dem Regionalschulamt mitzuteilen.
 
dd)
Weitere Abweichungen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich und bedürfen der Genehmigung durch das Regionalschulamt.
c)
Sonderregelungen
Für Schüler der Fachschulen – Fachbereich Sozialwesen gilt die Ferienregelung nach Nummer 3 Buchst. a während der berufspraktischen Ausbildung nur insoweit, als die Praktikantenstelle nichts anderes vorsieht.
4.
Prüfungszeiträume und -termine
a)
Soweit keine zentralen Prüfungen durchgeführt werden oder zentrale Prüfungstermine nicht vorgegeben sind, legt das Berufliche Schulzentrum die Prüfungstermine in Abstimmung mit dem Regionalschulamt fest. Für alle Prüfungen sind die in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeiträume verbindlich, soweit nicht Ausnahmen nach den Buchstaben b oder c zugelassen sind.
b)
Für medizinische Berufsfachschulen, für Berufsfachschulen für Podologen und für Berufsfachschulen für Pharmazeutisch-technische Assistenten setzt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses im Benehmen mit dem Schulleiter die Prüfungstermine fest.
c)
Für die Berufsfachschule für Altenpflege legt das Regionalschulamt als zuständige Behörde einheitliche Prüfungstermine für alle Schulen für die schriftliche Prüfung im Rahmen des in der Anlage ausgewiesenen Prüfungszeitraumes verbindlich fest.
d)
An der Fachschule – Fachbereich Sozialwesen finden die schriftlichen Prüfungen in den Fachrichtungen Familienpflege und Heilpädagogik im Zeitraum vom 15. Januar bis 19. Januar 2007 statt, wenn sich die berufspraktische Ausbildung an die schulische Ausbildung anschließt.
In den Fachrichtungen Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege kann im Zeitraum vom 15. Januar bis 19. Januar 2007 die schriftliche Prüfung stattfinden, wenn die berufspraktische Ausbildung parallel zur schulischen Ausbildung durchgeführt wird und der schulische Teil bis zu diesem Zeitpunkt bereits beendet ist.
Sofern das Regionalschulamt im Bereich der Fachschule Fachbereich Sozialwesen andere Prüfungszeiträume für angezeigt hält, entscheidet darüber das Staatsministerium für Kultus.
e)
Für die zentralen Abschlussprüfungen an den berufsbildenden Schulen, für die Abiturprüfungen an den Beruflichen Gymnasien und für die Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung werden folgende Termine festgelegt:
 
aa)
Berufsfachschule für Wirtschaft
 
 
aaa)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Informationsverarbeitung
Wirtschaftsassitent Informationsverarbeitung
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
IT-Anwendungen/IT-Systeme (Komplexprüfung) ab 11. Juni 2007 ab 10. September 2007
Fachenglisch 18. Juni 2007 17. September 2007
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse/ Rechnungswesen und Controlling (Komplexprüfung) 21. Juni 2007 19. September 2007
 
 
 
Die mündliche Prüfung in Fachenglisch kann frühestens am 14. Mai 2007 stattfinden.
 
 
bbb)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Fremdsprachen
Wirtschaftsassistent Fremdsprachen
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Büromanagement und Kommunikation ab 11. Juni 2007 ab 10. September 2007
Zweite Fremdsprache 18. Juni 2007 17. September 2007
Englisch 20. Juni 2007 19. September 2007
Einzel- und gesamtwirtschaftliche Leistungsprozesse 22. Juni 2007 21. September 2007
 
 
 
Die Zweiten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 15. September 2006 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in dem Wahlpflichtfach, in Englisch und in der Zweiten Fremdsprache können frühestens am 14. Mai 2007 stattfinden.
 
 
ccc)
Wirtschaftsassistent/in, Fachrichtung Umweltschutz
Wirtschaftsassistent Umweltschutz
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Umweltberatung und Öffentlichkeitsarbeit ab 4. Juni 2007 ab 10. September 2007
Umweltorientierte Betriebswirtschaft, Rechnungswesen und Controlling (Komplexprüfung) 19. Juni 2007 12. September 2007
Umwelttechnolo-
gien und Umweltrecht
21. Juni 2007 14. September 2007
 
 
ddd)
Fremdsprachenkorrespondent/in
Fremdsprachenkorrespondent
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin*
Managementassistenz und interkulturelle Kommunikation ab 18. Juni 2007 ab 10. September 2007
Wirtschaftsenglisch 25. Juni 2007 17. September 2007
Das Unternehmen am Binnenmarkt und in der Außenwirtschaft 27. Juni 2007 19. September 2007
Zweite Fremdsprache 29. Juni 2007 21. September 2007
 
 
*
Änderungen vorbehalten (in Abhängigkeit von der terminlichen Gestaltung des Auslandspraktikums)
 
 
 
Die Zweiten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 15. September 2006 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Wirtschaftsenglisch, in der Zweiten und Dritten Fremdsprache können frühestens am 14. Mai 2007 stattfinden.
 
 
eee)
Internationale/r Touristikassistent/in
Touristikassistent
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Reisen organisieren und verkaufen oder Touristische Leistungen am Markt beschaffen ab 18. Juni 2007 ab 10. September 2007
Dritte Fremdsprache 22. Juni 2007 14. September 2007
Managementprozesse vorbereiten, durchführen und dokumentieren 25. Juni 2007 17. September 2007
Englisch 27. Juni 2007 19. September 2007
Zweite Fremdsprache 29. Juni 2007 21. September 2007
 
 
 
Die Zweiten Fremdsprachen bzw. Dritten Fremdsprachen, in denen eine schriftliche Prüfung durchgeführt wird, sind von den Schulen zu erfassen und dem Staatsministerium für Kultus bis zum 15. September 2006 mitzuteilen.
Die mündlichen Prüfungen in Englisch, in der Zweiten Fremdsprache bzw. Dritten Fremdsprache können frühestens am 14. Mai 2007 stattfinden.
 
 
fff)
Assistent/in für Hotelmanagement
Hotelmanagement
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin*
Technologische Prozesse in der Gastronomie gestalten oder Gastgewerbliche Prozesse gestalten ab 18. Juni 2007 ab 10. September 2007
Managementprozesse vorbereiten, durchführen und dokumentieren 25. Juni 2007 17. September 2007
Französisch 27. Juni 2007 19. September 2007
Englisch 29. Juni 2007 21. September 2007
 
 
*
Änderungen vorbehalten (in Abhängigkeit von der terminlichen Gestaltungdes Auslandspraktikums)
 
 
 
Die mündlichen Prüfungen in Englisch und Französisch können frühestens am 14. Mai 2007 stattfinden.
 
bb)
Fachoberschule sowie Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen
Fachoberschule
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
fachrichtungsbezogenes Fach/praktische Prüfung im Fach Darstellung (nur Fachoberschule, DOBA)   8. Juni 2007 14. September 2007
Deutsch 11. Juni 2007 17. September 2007
Englisch 13. Juni 2007 19. September 2007
Mathematik 15. Juni 2007 21. September 2007
 
 
Die mündliche Prüfung in Englisch kann frühestens am 30. Mai 2007 stattfinden.
 
cc)
Berufliches Gymnasium
Schriftliche Abiturprüfung
Beruflichhes Gymnasium
Fach Termin Nach-/Wiederholtermin
Fach
(G = Grundkurs,
L = Leistungskurs)
Termin Nachtermin
Deutsch (G/L) 11. Mai 2007 11. Juni 2007
Englisch (L) 14. Mai 2007 12. Juni 2007
Französisch (L) 14. Mai 2007 12. Juni 2007
Russisch (L) 14. Mai 2007 12. Juni 2007
Mathematik (G/L) 16. Mai 2007 13. Juni 2007
Agrartechnik mit Biologie (L) 21. Mai 2007 14. Juni 2007
Biotechnologie (L) 21. Mai 2007 14. Juni 2007
Ernährungslehre mit Chemie (L) 21. Mai 2007 14. Juni 2007
Gesundheit und Soziales (L) 21. Mai 2007 14. Juni 2007
Informatiksysteme (L) 21. Mai 2007 14. Juni 2007
Technik/Bautechnik (L) 21. Mai 2007 14. Juni 2007
Technik/Datenverarbei-tungstechnik (L) 21. Mai 2007 14. Juni 2007
Technik/Elektrotechnik (L) 21. Mai 2007 14. Juni 2007
Technik/Maschinenbautechnik (L) 21. Mai 2007 14. Juni 2007
Volks- und Betriebswirtschaftslehre mit Wirtschaftlichem Rechnungswesen (L) 21. Mai 2007 14. Juni 2007
Geschichte/Gemeinschafts-kunde (G) 23. Mai 2007 15. Juni 2007
Englisch (G) 23. Mai 2007 15. Juni 2007
Französisch (G) 23. Mai 2007 15. Juni 2007
Russisch (G) 23. Mai 2007 15. Juni 2007
Spanisch (G) 23. Mai 2007 15. Juni 2007
Biologie (G) 25. Mai 2007 18. Juni 2007
Chemie (G) 25. Mai 2007 18. Juni 2007
Physik (G) 25. Mai 2007 18. Juni 2007
 
 
Im Prüfungszeitraum vom 11. Mai bis 2. Juni 2007 findet für die Jahrgangsstufe 13 kein Unterricht statt.
Die mündliche Prüfung im vierten Prüfungsfach findet im Zeitraum vom 30. Mai bis 2. Juni 2007 statt. Schüler, die an schriftlichen Prüfungen zum Nachtermin teilgenommen haben, werden am 20. Juni 2007 im vierten Prüfungsfach mündlich geprüft. Die zusätzlichen mündlichen Prüfungen finden für alle Schüler in der Zeit vom 26. Juni bis 29. Juni 2007 statt.
 
dd)
Prüfungen zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Zertifizierung Fremdsprachen
Fach Berufsbereich Niveau-
stufe
mündliche Prüfung
(frühestens)
schriftliche Prüfung
Fach Berufsbereich Niveau-
stufe
mündliche Prüfung
(frühestens)
schriftliche Prüfung
Englisch IT-Berufe II 26. Februar 2007 18. Juni 2007
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe, gastgewerbliche Berufe,
gewerblich-technische Berufe, Berufe im Gesundheits- und Pflegebereich
II 26. Februar 2007 3. Juli 2007
Englisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 26. Februar 2007 20. Juni 2007
Englisch Touristikberufe III 26. Februar 2007 27. Juni 2007
Englisch gastgewerbliche Berufe III 26. Februar 2007 29. Juni 2007
Englisch Bankkaufleute III 26. Februar 2007 3. Juli 2007
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 26. Februar 2007 18. Juni 2007
Französisch gastgewerbliche Berufe II 26. Februar 2007 27. Juni 2007
Französisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 26. Februar 2007 29. Juni 2007
Französisch Touristikberufe III 26. Februar 2007 29. Juni 2007
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 26. Februar 2007 18. Juni 2007
Russisch kaufmännisch-verwaltende Berufe III 26. Februar 2007 29. Juni 2007
Russisch Touristikberufe III 26. Februar 2007 29. Juni 2007
Spanisch kaufmännisch-verwaltende Berufe II 26. Februar 2007 18. Juni 2007
5.
Weitere Termine
a)
Die Aufnahmeprüfung der Fachoberschule, Fachrichtung Gestaltung ist am 21. April 2007 durchzuführen.
b)
Prüfung zur Zertifizierung von Fremdsprachenkenntnissen in der beruflichen Bildung
Die Anmeldung durch die Schüler bei der Schulleitung ist bis 1. Dezember 2006 möglich. Die Schulleitung meldet die Teilnehmer bis zum 8. Dezember 2006 an das Regionalschulamt.
c)
Berufliches Gymnasium
 
aa)
Im Zusammenhang mit der Abiturprüfung
Berufliches Gymnasium
Tätigkeit Termin
Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung zur Abiturprüfung 16. April 2007
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Haupttermin) 15. Juni 2007
Bekanntgabe der Ergebnisse der zusätzlichen Klausuren gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BGySO (Haupttermin) 15. Juni 2007
Abgabe der korrigierten und bewerteten Prüfungsarbeiten beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Nachtermin) 21. Juni 2007
Bekanntgabe der Ergebnisse der zusätzlichen Klausuren gemäß § 15 Abs. 5 bis 7 BGySO (Nachtermin) 21. Juni 2007
 
bb)
Termine zur Besonderen Lernleistung (BELL):
BELL
Tätigkeit Termin
Abgabe der korrigierten und bewerteten BELL beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses 11. Mai 2007
Bekanntgabe der Bewertung der Dokumentation 4. Juni 2007
Öffentliches Kolloquium 5. Juni bis 15. Juni 2007
 
cc)
Termine der Vergleichsarbeiten in Klassenstufe 11
Termine
Fach Termin
Deutsch 17. April 2007
Englisch 24. April 2007
Mathematik 27. April 2007
6.
Zeugnisausgabe
a)
Zeugnisse der Fachhochschulreife und Abgangszeugnisse der Fachoberschulen werden in der Zeit vom 6. Juli bis 13. Juli 2007 ausgegeben. Für Schüler, die zum 1. Juli 2007 ihren Wehr- oder Ersatzdienst antreten, soll auf Antrag die Zeugnisausgabe vor dem 1. Juli 2007 erfolgen.
b)
Zeugnisse der Allgemeinen Hochschulreife und Abgangszeugnisse der Beruflichen Gymnasien werden in der Zeit vom 30. Juni bis 13. Juli 2007 ausgegeben. Für Schüler, die zum 1. Juli 2007 ihren Wehr- oder Ersatzdienst antreten, soll auf Antrag die Zeugnisausgabe vor dem 1. Juli 2007 erfolgen.
7.
Pädagogische Tage

Jedem Beruflichen Schulzentrum stehen zwei Pädagogische Tage im Schuljahr zur Verfügung, die der inhaltlichen Entwicklung des Beruflichen Schulzentrums dienen. Pädagogische Tage finden in der Regel an unterrichtsfreien Tagen statt. Wenn die Teilnahme der Schüler an diesen Veranstaltungen vorgesehen ist, können sie auch an Unterrichtstagen stattfinden.

8.
Berufs- und Studienorientierung
a)
Zur Studien- und Berufsberatung findet am 11. Januar 2007 ein „Tag der offenen Tür“ an sächsischen Hochschulen statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an dieser Veranstaltung als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
b)
Zur Berufsberatung der Agenturen für Arbeit finden für Schüler des Berufsvorbereitungsjahres, des Berufsgrundbildungsjahres und der berufsvorbereitenden Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit spezielle Veranstaltungen der Berufsinformationszentren statt. Die Schulleiter können die Teilnahme an diesen Veranstaltungen als Schulveranstaltung für verbindlich erklären.
c)
Zur Berufsberatung kann an Beruflichen Schulzentren ein „Tag der offenen Tür“ durchgeführt werden. Die Beruflichen Schulzentren geben den Termin dieser Veranstaltung am Beginn des Schuljahres über die Regionalschulämter bekannt.
d)
Zur Schullaufbahnberatung finden an Grundschulen und an Mittelschulen Informationsveranstaltungen statt. An diesen Veranstaltungen sollen auch Vertreter der Beruflichen Schulzentren teilnehmen.
9.
Anlage zu III

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    MBl. SMK 2006 Nr. 6, S. 239
    Fsn-Nr.: 710-V06.3

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 2. März 2007

    Fassung gültig bis: 2. Mai 2008