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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Hausordnung des Sächsischen Landtags (Allgemeine Anordnung des Präsidenten des Sächsischen Landtags über das Betreten der Grundstücke und Gebäude des Sächsischen Landtags sowie über das Verweilen und die Sicherheit und Ordnung auf den Grundstücken des Sächsischen Landtags)

Vollzitat: Hausordnung des Sächsischen Landtags (Allgemeine Anordnung des Präsidenten des Sächsischen Landtags über das Betreten der Grundstücke und Gebäude des Sächsischen Landtags sowie über das Verweilen und die Sicherheit und Ordnung auf den Grundstücken des Sächsischen Landtags) vom 23. Januar 2010 (SächsABl. S. 174), die zuletzt durch die Verwaltungsvorschrift vom 16. Juni 2025 (SächsABl. S. 662) geändert worden ist

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Verweis auf Bundesgesetze

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

SächsABl. 2010 Nr. 6, S. 174
Fsn-Nr.: 110-V10.1

Gültigkeitszeitraum

Fassung gültig ab: 4. Juli 2025