Änderung der Richtlinie
der Sächsischen Staatskanzlei
für die Förderung der interregionalen Zusammenarbeit vom 12. Mai 1998
Vom 16. November 1998
Die Richtlinie der Sächsischen Staatskanzlei für die Förderung der interregionalen Zusammenarbeit vom 12. Mai 1998 vom 16. November 1998 (SächsABl. S. 410) wir wie folgt geändert:
Nummer 3.1 erhält folgende Fassung:
- „3.1
- Anträge zur Förderung können von eingetragenen Vereinen, Kommunen und anerkannten freien Trägern gestellt werden.
Die Antragsteller sollen ihren Sitz beziehungsweise Tätigkeitsbereich im Freistaat Sachsen haben.“
Dresden, den 16. November 1998
Der Staatsminister
für Bundes- und Europaangelegenheiten
Günter Meyer