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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei im Vollzugsdienst bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität

Vollzitat: Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei im Vollzugsdienst bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität vom 2. Februar 2000 (SächsABl. S. 187)

Gemeinsame Verwaltungsvorschrift
des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz
und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Änderung der Gemeinsamen Verwaltungsvorschrift über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei im Vollzugsdienst bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität

Vom 2. Februar 2000

I.

Die Gemeinsame Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft und Polizei im Vollzugsdienst bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (VwV Bekämpfung OK) vom 15. Februar 1995 (SächsABl. S. 346) wird wie folgt geändert:

1.
In der im Inhaltsverzeichnis genannten Überschrift der Anlage wird vor dem Wort „Indikatoren“ das Wort „Generelle“ eingefügt.
 
2.
Die Anlage wird wie folgt neu gefasst:
 
„Anlage“
 
Generelle Indikatoren zur Erkennung
OK-relevanter Sachverhalte *
 
1.
Vorbereitung und Planung der Tat.
 
 
a)
präzise Planung
 
 
b)
Anpassung an Markterfordernisse durch Ausnützen von Marktlücken, Erkundungen von Bedürfnissen und Ähnliches
 
 
c)
Arbeit auf Bestellung
d)
hohe Investitionen, zum Beispiel durch Vorfinanzierung aus nicht erkennbaren Quellen
e)
Verschaffung und Nutzung legaler Einflusssphären
f)
Vorhalten von Ruheräumen im Ausland
 
2.
Ausführung der Tat
a)
präzise und qualifizierte Tatdurchführung
b)
Verwendung verhältnismäßig teurer oder schwierig einzusetzender wissenschaftlicher Mittel und Erkenntnisse
c)
Tätigwerden von Spezialisten (auch aus dem Ausland)
d)
hohe Investitionen, zum Beispiel durch Vorfinanzierung aus nicht erkennbaren Quellen
e)
arbeitsteiliges Zusammenwirken
f)
Einsatz von polizeilich ,unbelasteten‘ Personen
g)
Konstruktion schwer durchschaubarer Firmengeflechte
 
3.
Finanzgebaren
a)
Einsatz von Geldmitteln ungeklärter Herkunft im Zusammenhang mit Investitionen
b)
Inkaufnahme von Verlusten bei Gewerbebetrieben
c)
Diskrepanz zwischen dem Einsatz finanzieller Mittel und dem zu erwartenden Gewinn
d)
Auffälligkeiten bei Geldanlagen, zum Beispiel beim Kauf von Immobilien oder sonstigen Sachwerten, die in keinem Verhältnis zum Einkommen stehen
 
4.
Verwertung der Beute
a)
Rückfluss in den legalen Wirtschaftskreislauf
b)
Veräußerung im Rahmen eigener (legaler) Wirtschaftstätigkeiten
c)
Maßnahmen der Geldwäsche
 
5.
Konspiratives Täterverhalten
a)
Gegenobservation
b)
Abschottung
c)
Decknamen
d)
Codierung in Sprache und Schrift
e)
Verwendung modernster technischer Mittel zur Umgehung polizeilicher Überwachungsmaßnahmen
 
6.
Täterverbindungen/Tatzusammenhänge
a)
überregional
b)
national
c)
international
 
7.
Gruppenstruktur
a)
hierarchischer Aufbau
b)
ein nicht ohne weiteres erklärbares Abhängigkeits- oder Autoritätsverhältnis zwischen mehreren Tatverdächtigen
c)
internes Sanktionssystem
 
8.
Hilfe für Gruppenmitglieder
a)
Fluchtunterstützung
b)
Beauftragung bestimmter Anwälte und deren Honorierung durch Dritte
c)
Aufwendung größerer Barmittel im Rahmen der Verteidigung
d)
hohe Kautionsangebote
e)
Bedrohung und Einschüchterung von Verfahrensbeteiligten
f)
Unauffindbarkeit von zuvor verfügbaren Zeugen
g)
ängstliches Schweigen von Betroffenen
h)
überraschendes Benennen von Entlastungszeugen
i)
Betreuung in der Untersuchungshaft/Strafhaft
j)
Versorgung von Angehörigen
k)
Wiederaufnahme nach der Haftentlassung
 
9.
Korrumpierung
a)
Einbeziehung in das soziale Umfeld der Täter
b)
Herbeiführen von Abhängigkeiten (zum Beispiel durch Sex, verbotenes Glücksspiel, Zins- und Kreditwucher)
c)
Zahlung von Bestechungsgeldern, Überlassung von Ferienwohnungen, Luxusfahrzeugen und so weiter
 
10.
Monopolisierungsbestrebungen
a)
,Übernahme‘ von Geschäftsbetrieben und Teilhaberschaften
b)
Führung von Geschäftsbetrieben durch Strohleute
c)
Kontrolle bestimmter Geschäftszweige
d)
,Schutzgewährung‘ gegen Entgelt
 
11.
Öffentlichkeitsarbeit
a)
gesteuerte oder tendenziöse Veröffentlichungen, die von einem bestimmten Tatverdacht ablenken
b)
systematischer Versuch der Ausnutzung gesellschaftlicher Einrichtungen (zum Beispiel durch auffälliges Mäzenatentum)“
 
*
Anmerkung:
Generelle Indikatoren sind allgemein kennzeichnende Merkmale. Spezielle Indikatoren werden unter Einbeziehung zusätzlicher Erkenntnisse zu deliktspezifischen Handlungsformen und Gruppenstrukturen erarbeitet.

II.

Die Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Dresden, den 21. Januar 2000

Der Staatsminister der Justiz
Steffen Heitmann

Dresden, den 2. Februar 2000

Der Staatsminister des Innern
Klaus Hardraht

Marginalspalte

Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsABl. 2000 Nr. 9, S. 187

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 3. März 2000

    Fassung gültig bis: 30. September 2010