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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen im Studienjahr 2011/2012

Vollzitat: Berichtigung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen im Studienjahr 2011/2012 vom 14. Juli 2011 (SächsGVBl. S. 306)

Berichtigung der Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums
für Wissenschaft und Kunst
über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten
und Fachhochschulen im Studienjahr 2011/2012

Vom 14. Juli 2011

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über die Festsetzung von Zulassungszahlen an den Universitäten und Fachhochschulen im Studienjahr 2011/2012 (Sächsische Zulassungszahlenverordnung 2011/2012 – SächsZZVO 2011/2012) vom 29. Juni 2011 (SächsGVBl. S. 231) wird wie folgt berichtigt:

Anlage 1 Ziffer IX wird wie folgt gefasst:

Dresden, den 14. Juli 2011

Sächsisches Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst
Faller
Stellvertretender Abteilungsleiter

Anlage

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2011 Nr. 7, S. 306
    Fsn-Nr.: 711

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 15. Juli 2011

    Fassung gültig bis: 14. Juli 2012