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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien

Vollzitat: Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien vom 20. November 2012 (SächsGVBl. S. 707)

II.

Der Beschluss der Sächsischen Staatsregierung über die Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Staatsministerien , zuletzt geändert durch Ziffer I dieses Beschlusses, wird wie folgt geändert:

1.
Ziffer VII Nr. 15 wird wie folgt gefasst:
 
„15.
Zahlstelle und Bescheinigungsbehörde für den EFRE und den ESF;“
2.
Ziffer IX wird wie folgt geändert:
 
a)
Nach Nummer 24 wird folgende Nummer 25 eingefügt:
 
 
„25.
Zahlstelle und Bescheinigungsbehörde für INTERREG III A, Ziel 3;“
 
b)
Die bisherige Nummer 25 wird die Nummer 26.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2012 Nr. 16, S. 707
    Fsn-Nr.: 111

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. Oktober 2012

    Fassung gültig bis: 24. November 2014