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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Förderschulen, der Schulordnung Mittelschulen, der Verordnung über die Abschlussprüfungen an Mittelschulen des Freistaates Sachsen, der Schulordnung Gymnasien und der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung

Vollzitat: Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Änderung der Schulordnung Förderschulen, der Schulordnung Mittelschulen, der Verordnung über die Abschlussprüfungen an Mittelschulen des Freistaates Sachsen, der Schulordnung Gymnasien und der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung vom 8. Oktober 2003 (SächsGVBl. S. 641)

Artikel 4
Änderung der Schulordnung Gymnasien

Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus über allgemein bildnde Gymnasien im Freistaat Sachsen (Schulordnung Gymnasien – SOGY) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2001 (SächsGVBl. S. 196) wird wie folgt geändert:

1.
In § 3 Abs. 3 Satz 1 wird nach der Angabe „(SächsGVBl. S. 153)“ die Angabe „, zuletzt geändert durch Artikel 5 der Verordnung vom 6. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 403, 406), in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt.
2.
In § 6 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „zuletzt geändert durch Artikel 6 der Verordnung vom 6. Juli 1999 (SächsGVBl. S. 403, 404),“ durch die Angabe „zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Mai 2002 (SächsGVBl. S. 179), in der jeweils geltenden Fassung“ ersetzt.
3.
Dem § 25 Abs. 4 wird folgender Satz angefügt:
„Auf Wunsch des Schülers ist eine von ihm geleistete auf die Schule bezogene ehrenamtliche Tätigkeit auf dem Jahreszeugnis im Feld ,Bemerkungen‘ einzutragen.“

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2003 Nr. 15, S. 641

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2003