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REVOSax - Recht und Vorschriftenverwaltung Sachsen

Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze

Vollzitat: Gesetz zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise des Freistaates Sachsen und zur Änderung anderer Gesetze vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 102)

Artikel 4
Weitere Änderungen der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen

§ 50 der Landkreisordnung für den Freistaat Sachsen, die zuletzt durch Artikel 3 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 1 werden das Wort „sind“ durch das Wort „ist“ und die Wörter „zwei hauptamtliche Beigeordnete“ durch die Wörter „ein hauptamtlicher Beigeordneter“ ersetzt.
2.
In Absatz 3 wird nach der Angabe „des Absatzes 1“ die Angabe „Satz 2“ eingefügt.

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Verweis auf Bundesgesetze

    Fundstelle und systematische Gliederungsnummer

    SächsGVBl. 2008 Nr. 2, S. 102
    Fsn-Nr.: 231-4A

    Gültigkeitszeitraum

    Fassung gültig ab: 1. August 2008